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Medienmitteilung

Kommende Session vom 28. April im Schwyzer Kantonsrat

Am nächsten Mittwoch wird der Schwyzer Kantonsrat zu einer Sitzung zusammengerufen.

Geheime Wahl des Präsidenten und eines vollamtlichen Mitglieds des Kantonsgerichts

Die SVP unterstützt den Wahlvorschlag der vorberatenden Kommission.

 

Schwyzer Kantonalbank und Bürgschaftsfonds des Kantons Schwyz (Bericht und Antrag der Aufsichtskommission)

Das Geschäftsjahr 2020 der SZKB war geprägt vom Corona-Virus. Die SVP nimmt erfreut zur Kenntnis, dass die SZKB auch in dieser schwierigen Zeit ein verlässlicher Partner für unser Gewerbe im Kanton Schwyz war und innert kurzer Zeit insgesamt rund CHF 111.5 Mio. an Covid-19-Krediten bewilligt hat. Kundenausleihungen und Kundengelder stiegen erfreulich, der Geschäftserfolg ging auf CHF 113.4 Mio. zurück. Auch bei der SZKB machen sich die sinkenden Zinsmargen bemerkbar.

Insgesamt weist die SZKB aber nach wie vor ein im Marktvergleich sehr gutes Cost/Income Ratio I von 45.4% auf. Die SZKB hat ein Eigenkapital von knapp CHF 2 Mia. und zählt zu den bestkapitalisierten Banken, was auch für den Kanton Schwyz sehr wichtig ist.

Mit den drei neuen SVP Bankräten, welche am 24. Juni 2020 vom Kantonsrat gewählt wurden, wurde die Fachkompetenz im Bankrat gesteigert.

Die SVP ist stolz auf «ihre» Kantonalbank und nimmt die Anträge der Aufsichtskommission einstimmig an.

 

Teilrevision Gesetz über Ergänzungsleistungen

Aufgrund der Anpassung der Pflegefinanzierungsverordnung ist eine Teilrevision notwendig. Ziel der Revision ist die Korrektur der Kostenverschiebung vom Kanton auf die Gemeinden, welche durch den Wegfall der Vorrangigkeit der EL vor der Pflegefinanzierung entsteht.

Für die SVP ist es unverständlich, dass diese Teilrevision nun genutzt werden soll, um eine grundsätzliche Verschiebung der EL-Kosten von den Gemeinden auf den Kanton vorzunehmen, so wie es die Staatswirtschaftskommission fordert. Die Gemeinden sind vielfach Träger der Alters- und Pflegeheime und können sehr wohl Einfluss auf die Kostenstruktur nehmen. Eine umfassende Entlastung der Gemeinden könnte – auch aufgrund steigender Anspruchshaltung – zu einer Kostensteigerung einzig zu Lasten des Kantons führen.

Die SVP wird grossmehrheitlich für den Regierungsantrag stimmen und die Gesetzesrevision im Falle einer einseitigen Kostenverlagerung auf den Kanton ablehnen.

 

Teilrevision Personal- und Besoldungsgesetz

Mit der Revision sollen die Löhne für Kindergartenlehrpersonen an die Primarschullöhne angeglichen werden.

Eine Mehrheit der SVP Fraktion ist der Meinung, dass es der falsche Zeitpunkt ist, de facto eine generelle Lohnerhöhung bei den Kindergartenlehrpersonen durchzuführen. Aufgrund der Corona-Krise stehen viele Gewerbler und Angestellte vor dem Abgrund und wissen nicht, wie sie finanziell über die Runden kommen sollen. Es ist nicht angezeigt, in der jetzigen Zeit die Löhne der Kindergartenlehrpersonen, welche ja zudem eine sichere Anstellung haben, zu erhöhen.

Die SVP kritisiert auch die zunehmende Akademisierung, die vor allem von linker Seite in allen Bereichen vorangetrieben und naturgemäss zu immer höheren Löhnen führen wird. So wird auch im aktuellen Fall die Lohnangleichung vor allem durch den Wechsel von der Seminarausbildung zur Tertiärausbildung an den Pädagogischen Hochschulen begründet.

 

Bericht zu Kantonsbeiträgen an Strassen der Bezirke und Gemeinden sowie zur Anpassung des Kantonsstrassennetz an die aktuellen Gegebenheiten (Postulat P9/19 und P 10/19)

Die Prüfung der Anliegen der Postulanten hat ergeben, dass letztlich kein sinnvoller, allgemeiner Nutzen resp. Mehrwert generiert werden kann. Die Aufwendungen in den Verwaltungs- und Unterhaltsstrukturen in den Bezirken und Gemeinden werden nicht entscheidend geringer, der Aufwand beim Kanton hingegen grösser. Auch dem Strassennutzer würde eine Änderung der Zuständigkeit nichts bringen.

Die Strassenlänge wird heute im Rahmen des Innerkantonalen Finanzausgleichs (IFA) berücksichtigt. Mit der Motion M13/20 aus der Staatswirtschaftskommission soll der IFA generell überprüft und an die aktuellen Gegebenheiten angepasst werden, sofern der Kantonsrat die Motion für erheblich erklärt. Eine isolierte Überprüfung und allfällige Anpassung des Mitfinanzierungssystems bezüglich der Verbindungs- und übrigen kommunalen Strassen ist deshalb nicht sinnvoll.

Wichtiger als die Anpassung des Kantonsstrassennetzes ist die Umsetzung der Grossprojekte, welche im Kanton Schwyz anstehen, so z.B. der Ausbau des Halbanschlusses Halten oder Wangen Ost in der Ausserschwyz, aber auch die Umfahrung Rothenthurm oder in der Innerschwyz der Ausbau des Halbanschlusses Arth und die Südumfahrung Küssnacht (zweiter Abschnitt). In diesem Zusammenhang ist die SVP erfreut, dass es mit dem Wechsel an der Spitze des Baudepartements mit Regierungsrat André Rüegsegger nun endlich weitergeht bei diesen Grossprojekten und die grossen Verkehrsprobleme im Kanton nun endlich angegangen werden. Die SVP erwartet nun von allen Akteuren, insbesondere auch von den Umweltverbänden, Kompromiss-Bereitschaft bei der weiteren Umsetzung dieser wichtigen Projekte. Die SVP nimmt den Bericht zustimmend zur Kenntnis.

 

Bericht Richtplanung 2021

Der Bericht wird von der SVP zustimmend zur Kenntnis genommen. Es zeigt sich einmal mehr, dass das hohe Bevölkerungswachstum, insbesondere durch die unkontrollierte Einwanderung in unser Land, zu grossen Herausforderungen führt. So nimmt der Verkehr stetig zu und unser wertvolles Kulturland wird immer knapper. Wer für den Erhalt unserer Landschaft einsteht, müsste sich auch für eine kontrollierte Zuwanderung einsetzen, so wie dies die SVP seit Jahren macht.

 

Postulat P 10/20: Corona-Massnahmen zurück in die kantonale Hoheit

Die SVP erwartet nach wie vor vom Regierungsrat, dass er alles rechtlich und politisch Mögliche unternimmt, um die Entscheidungskompetenz bezüglich der Corona-Massnahmen zurück in den Kanton Schwyz zu holen.

 

Das Postulat P 1/21: Lücken im Covid-19-Auffangnetz schliessen wird von der SVP Fraktion nicht mehr erheblich erklärt, da mit den getroffenen Härtefallmassnahmen bereits geeignete und auf den Bund abgestimmte Instrumente zur Verfügung stehen. Es soll kein zusätzliches kantonales Unterstützungsprogramm geschaffen werden.

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