Medienmitteilung vom 22. Juni 2025 zur kommenden Session im Schwyzer Kantonsrat
Am nächsten Mittwoch wird der Schwyzer Kantonsrat zu einer Sitzung zusammengerufen.

Jahresbericht 2024
Die SVP-Fraktion nimmt den Jahresbericht 2024 grundsätzlich erfreut zur Kenntnis. Dank einer bürgerlichen Finanzpolitik präsentiert sich der Staatshaushalt in solider Verfassung, und mit dem bestehenden Eigenkapital ist der Kanton Schwyz für kommende Herausforderungen gut gerüstet. Der erfreuliche Rechnungsabschluss, der wesentlich auf die starke Steuerkraft der natürlichen Personen zurückzuführen ist, darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass der Kanton ein strukturelles Ausgabenproblem hat: Das Wachstum ist nicht nachhaltig, die Ausgaben steigen deutlich stärker als die Bevölkerung. Im Rahmen der bevorstehenden Budgetierung im Herbst sind daher sämtliche Aufgaben und Stellen der kantonalen Verwaltung kritisch zu überprüfen und wo nötig zu reduzieren. Positiv zu werten ist hingegen, dass sich der Investitionsstau allmählich auflöst und zentrale Infrastrukturprojekte im Kanton spürbar vorankommen.
Rechenschaftsbericht 2024 der kantonalen Gerichte
Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.
Tätigkeitsbericht 2024 der Öffentlichkeits- und Datenschutzbeauftragten
Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.
Ausgabenbewilligung Sanierung und Ausbau der Hauptstrasse Nr. 386, Schweig – Höhport, Euthal, Einsiedeln und Hauptstrasse Nr. 2b, Ober Nas – Rotschuo, Gersau
Die SVP-Fraktion nimmt die beiden Ausgabenbewilligung einstimmig an.
Motion M 18/24: Steuerliche Entlastung für Lehrbetriebe
Die SVP-Fraktion wird die Motion einstimmig nicht erheblich erklären. Sie anerkennt die zentrale Bedeutung der Lehrlingsausbildung und setzt sich auf allen staatlichen Ebenen aktiv für deren Förderung ein. Eine steuerliche Massnahme erscheint jedoch als ungeeignetes Instrument, um den Herausforderungen in diesem Bereich wirksam zu begegnen – zumal nicht das Angebot an Lehrstellen das Hauptproblem darstellt, sondern vielmehr der Umstand, dass für die verfügbaren Ausbildungsplätze zu wenige Jugendliche vorhanden sind. Die Fraktion teilt die Einschätzung der Regierung, dass Mitnahmeeffekte, Streuverluste, eine geringe Wirksamkeit sowie ein aufwendiger Vollzug einer zielgerichteten Wirkung im Wege stehen. Das steuerliche Anknüpfungskriterium, das gemäss den Motionären auf einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre basiert, führt in der Praxis zu problematischen Konsequenzen: So könnten Ausbildungsbetriebe, die sich korrekt und engagiert verhalten, benachteiligt werden, wenn ein Lehrverhältnis ohne deren Verschulden vorzeitig beendet wird. Solche und weitere Konstellationen verursachen einen unverhältnismässigen bürokratischen Aufwand bei der Beurteilung und Umsetzung.
Postulat P 8/24: OECD Mindeststeuer – Kantonaler Gestaltungsspielraum bei Steuersatzerhöhungen ausnutzen
Die SVP-Fraktion wird das Postulat grossmehrheitlich erheblich erklären. Kantonsrat Fredy Prachoinig hält fest: Wenn andere Kantone wie Schaffhausen, Waadt oder Basel-Stadt ihre Gewinnsteuersätze gezielt anpassen, um die Mehreinnahmen aus der OECD-«Zwangs»-Mindestbesteuerung in ihren Kantonen zu behalten, darf der Kanton Schwyz nicht tatenlos zusehen. Es fliessen aufgrund der Ergänzungssteuer Millionenbeträge nach Bern – Gelder, die im Kanton Schwyz gezielt zur Standortförderung eingesetzt werden könnten. Als steuerpolitischer Musterknabe verliert Schwyz finanzielle Mittel, die stattdessen dem Bund zugutekommen. Zudem ist auch auf Bundesebene zu hinterfragen, ob ein solches vorauseilendes Befolgen internationaler Vorgaben wirklich im Landesinteresse liegt. Einige Grossmächte haben mit der Umsetzung der OECD-Mindestbesteuerung noch nicht einmal begonnen. Diese Kritik sollte der Regierungsrat dem Bundesrat bei der möglichen Ausarbeitung des Postulats ebenfalls klar kommunizieren.
Postulat P 9/24: Steuersenkungsblockade für juristische Personen beseitigen
Rund die Hälfte der SVP-Fraktion wird dieses Postulat erheblich erklären, die andere Hälfte lehnt es ab. Obwohl in der Problemanalyse Einigkeit besteht, liegt derzeit weder eine konkrete Lösung vor noch erscheint eine solche als sinnvoll umsetzbar, weshalb die Erheblichkeitserklärung nur begrenzten Mehrwert bieten würde. Enttäuscht zeigt sich die SVP-Fraktion insbesondere darüber, dass der Regierungsrat keinen erkennbaren Effort unternimmt, um das Problem aktiv anzugehen. In der Folge bleiben 27 Gemeinwesen durch den kantonalen Steuerfuss für juristische Personen weiterhin übermässig belastet. Die SVP-Fraktion beabsichtigt daher, im kommenden Herbst eine Senkung dieses Steuerfusses um mindestens zehn Prozentpunkte zu beantragen, um Bewegung in die Thematik zu bringen und den Regierungsrat zu veranlassen, die internationalen Rahmenbedingungen abschliessend zu prüfen. Dass eine solche Steuersenkung tatsächlich zu Problemen im internationalen Kontext führt, ist bislang nicht belegt.
Postulat P 13/24: Forcierung der digitalen Einreichung der Steuererklärung natürlicher Personen
Rund die Hälfte der SVP-Fraktion wird dieses Postulat erheblich erklären, die andere Hälfte lehnt es ab. Den Effizienzgewinnen für die kantonale Verwaltung durch eine spürbare Reduktion des Arbeitsaufwands beim Eingang der Steuererklärungen stehen Bedenken gegenüber, insbesondere hinsichtlich des Mehraufwands für jene Schwyzerinnen und Schwyzer, die eTax aus welchen Gründen auch immer selber noch nicht nutzen können. Der gesamten SVP-Fraktion ist es ein Anliegen, dass im Falle einer Erheblichkeitserklärung Lösungen entwickelt werden, die auch den Bedürfnissen jener gerecht werden, die weder über digitale Geräte noch über die erforderlichen Kenntnisse verfügen.
Postulat P 15/24: Fertig mit den Ausreden – Cybersicherheit jetzt!
Die SVP-Fraktion wird dieses Postulat einstimmig nicht erheblich erklären. Es handelt sich um nicht den ersten Galerie-Vorstoss der GLP-Fraktion, der in der Tonalität verfehlt ist und ausser administrativem Aufwand für die kantonale Verwaltung gar nichts bringt. Darüber hinaus darf sich jeder selbst die Frage stellen, ob eine vollständige und öffentliche Auslegeordnung der gesamten IT-Infrastrukur sowie dessen Analyse zur Cybersicherheit – wie von der GLP-Fraktion gefordert – der geforderten Sicherheit beiträgt.
Postulat P 18/24: Bedarfsanalyse eines Passerellen-Lehrgangs im Kanton Schwyz
Da der Regierungsrat bereit ist, den im Postulat geäusserten Bedenken hinsichtlich der Wahlfreiheit bei den Passerelle-Angeboten Rechnung zu tragen, wird die SVP-Fraktion dieses Postulat einstimmig nicht erheblich erklären. Der Fraktion ist es von grosser Bedeutung, dass interessierte Personen mit Wohnsitz im Kanton nicht verpflichtet werden, die Passerelle an der KKS zu besuchen, und dass die bisherigen ausserkantonalen Angebote gemäss den geltenden Schulabkommen weiterhin unterstützt werden. Nach wie vor bleibt jedoch unverständlich, weshalb der Regierungsrat ursprünglich beabsichtigte, Ausserschwyzer Schülerinnen und Schüler zum Schulbesuch in Schwyz zu zwingen – und das trotz bestehender, attraktiver und besser erreichbarer Alternativen.
Postulat P 14/24: Fertig mit der Komplexität – für einfachere Steuererklärung!
Die SVP-Fraktion wird dieses Postulat einstimmig nicht erheblich erklären. Interessant wäre zu erfahren, wie sich die GLP-Fraktion vorstellt, dass die kantonale Verwaltung die den Steuerpflichtigen zustehenden Abzüge – etwa Krankenkassenprämien, Kosten für die Drittbetreuung von Kindern oder Berufsauslagen – ohne Berücksichtigung unterjähriger Änderungen korrekt berechnen soll. Die Forderungen sind von A bis Z weder praxistauglich noch durchdacht und stellen einen weiteren Galerie-Vorstoss der GLP-Fraktion dar, mit dem sich der Kantonsrat an dieser Sitzung befassen muss.
Weiter wird die SVP Fraktion
- das Postulat «Bestattung in der frühen Schwangerschaft verstorbener Kinder» einstimmig erheblich erklären
- das Postulat «Ja zum echten Schwyz Pass» einstimmig nicht erheblich erklären
- das Postulat «Niederschwellige STI-Tests im Kanton Schwyz» einstimmig nicht erheblich erklären
- das Postulat «Handlungsbedarf im Sexgewerbe des Kantons Schwyz» einstimmig nicht erheblich erklären