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Interpellation: Testen an Schwyzer Schulen

Wie hoch belaufen sich die Kosten und auf welchen rechtlichen und wissenschaftlichen Grundlagen stützt sich das zuständige Bildungsdepartement?

Wie kürzlich von Seiten des Bildungsdepartements bekannt wurde, wird ab dem 7. Juni 2021 an unseren Schwyzer Volksschulen bereits ab der 3. Primarstufe fortan und obligatorisch der sogenannte repetitive Spucktest eingeführt. Dies im Zusammenhang und begründet mit dem Wegfall der Maskenpflicht auf der Sekundarstufe 1.

Und dies obschon die Zahl der an Covid-19-infizierten Personen seit längerem stark rückläufig ist, sprich sich der ganze “Plandemie-Spuck” bald in Luft auflösen wird und wir hoffentlich bald wieder in Freiheit und Selbstverantwortung leben können.

Dahingehend stelle ich dem Schwyzer Regierungsrat bzw. dem zuständigen Departementsvorsteher Herrn Regierungsrat Michael Stähli folgende Fragen:

1. Auf welcher rechtlichen und wissenschaftlichen Basis stützt sich der Entscheid des Bildungsdepartements, den repetitiven Spucktest nun bereits ab der 3. Primarschule obligatorisch einzuführen?

2. Wie hoch belaufen sich die Kosten für diesen Entscheid bis mindestens zu den Sommerschulferien (bitte mit Angaben der Vollkostenrechnung über den ganzen Kanton hinweg) und wird dieses Testen wohlmöglich auch darüber hinaus vollzogen?

3. Wie stellt sich der zuständige Departementsvorsteher zur breiten Kritik gegen dieses Vorgehen aus Lehrer-, Eltern-, politischen und fachlichen Behördenkreisen (Schulräten und Schulleitern) bzw. nimmt er diese Anliegen und Bedenken auch entgegen und was passiert mit jenen Gemeinden bzw. Schulen, welche sich richtigerweise gegen dieses Testen aussprechen?

Interpellation I 29/21 PDF

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