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Vorstoss

Motion: Nachweis über adäquate Kontrolle der Cyberrisiken in Spitälern als Voraussetzung für die Betriebsbewilligung

In den letzten Jahren häuften sich Vorfälle im Bereich Cybersicherheit in der Schweiz. Die Folgen waren Betriebsunterbrüche, Datenverlust und finanzielle Schäden. Angriffsziele sind IT-Systeme und – im Fall von Spitälern – medizinische Apparate und Systeme. Der jüngste erfolgreiche Cyberangriff auf die Hirslanden-Gruppe zeigt die Verletzlichkeit des Gesundheitswesens in aller Deutlichkeit. Ein erfolgreicher Cyberangriff auf ein Krankenhaus kann im schlimmsten Fall Menschenleben kosten.

Gefahren bergen zudem der Einsatz von langjährig betriebenen und damit potentiell verwundbaren Systemen wie auch die Zunahme von Verbindungen ins Internet und die vermehrte Nutzung von Homeoffice.

Spitäler und das Gesundheitswesen insgesamt zählen zu den kritischen Infrastrukturen. Gerade kleinere Spitäler stehen unter finanziellem Druck; die Cybersicherheit wird deswegen möglicherweise nicht prioritär behandelt.

Aufsichtspflicht gemäss Spitalgesetz:
Das kantonale Spitalgesetz (SpitG) verpflichtet den Kanton, die Spitalversorgung sicherzustellen. Der Regierungsrat übt hierzu die Oberaufsicht über die Spitalversorgung aus. § 4 fordert u.a. die Sicherstellung der Betreuung der Patienten und der betrieblichen Voraussetzungen. Darauf basiert auch die Bewilligung für den Betrieb.

Zur Bewilligungsvergabe gehört u.E. auch die Beurteilung der Effektivität der Cybersicherheit (Massnahmen, um Risiken abwehren und Schäden zu verhindern).

Forderung:
Wir fordern den Regierungsrat dazu auf, eine genügende Rechtsgrundlage zu erarbeiten, damit die Spitäler periodisch einen Nachweis zu erbringen haben, dass sie die mit Cybersecurity im Zusammenhang stehenden Risiken quantitativ und qualitativ adäquat im Griff haben.

Hierzu soll jeweils ein aktuelles positiv ausfallendes Testat einer qualifizierten Prüfstelle eingefordert werden.

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