Mitmachen
Vorstoss

Interpellation: Werden nach erfolgten Corona-Impfungen alle Corona-Massnahmen aufgehoben?

Gemäss Epidemiengesetz dürfen einschränkende Massnahmen nur so lange dauern, wie es notwendig ist und müssen regelmässig überprüft werden (Art. 31 Abs. 4 und Art. 40 Abs. 3 Epidemiengesetz).

Von Behördenseite und aus Kreisen von Spital- und Gesundheitsexperten wird darauf hingewiesen, dass mit der Verfügbarkeit einer Impfung das Problem des neuen CoronaVirus aus medizinischer und epidemiologischer Sicht gelöst ist. Wie immer jemand persönlich zur Impfung steht: Jeder, der es will, kann sich impfen lassen und sich damit vor Erkrankung schützen. Spätestens mit der Verfügbarkeit der Impfung gibt es also keinen Grund mehr für die bestehenden Einschränkungen, und die alte Normalität kann innerhalb kurzer Zeit wiederhergestellt werden.

Dahingehend stelle ich dem Regierungsrat folgende Fragen:

  1. Können wir nach der Verfügbarkeit und Durchführung von Impfungen wieder zur «alten Normalität» zurückkehren und können alle einschränkenden Massnahmen aufgehoben werden?
  2. Hat die Regierung einen «Exit-Plan»? Wann können die Massnahmen wieder aufgehoben werden? 3. Teilt der Regierungsrat die Ansicht, dass nach der Verfügbarkeit von Impfungen sämtliche vom Bund angeordneten Corona-Massahmen wieder zurückgenommen werden können?

Interpellation als PDF

Artikel teilen
weiterlesen
Kontakt
SVP des Kantons Schwyz
Rosalia-Allee 3
6440 Brunnen
Telefon
+41 41 838 19 10
E-Mail
Social Media
Besuchen Sie uns bei:
Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten und Zugriffe auf unsere Webseite analysieren zu können. Ausserdem geben wir Informationen zur Nutzung unserer Webseite an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter. Details ansehen
Ich bin einverstanden