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Interpellation: Quo Vadis Denkmalpflege?

«In den Medien war in letzter Zeit viel über die Denkmalpflege zu lesen. Insbesondere ausserhalb der Bauzone sind verschiedene Entscheide getätigt worden, die in der Bevölkerung für Unverständnis und Kopfschütteln gesorgt haben. Der Fall in Goldau ist nur einer von mehreren Fällen in Zusammenhang mit Bauernhäusern und Alphütten, die es zum Teil bis in die Tagespresse geschafft haben. Das offensichtliche Problemfeld ist in diesen Fällen das Bauernhausinventar, kurz BHI (Hinweisinventar), welches Objekte aufführt, die nicht im KIGBO beziehungsweise KSI eingetragen sind. Bei der Ausarbeitung des Denkmalschutzgesetzes war dieses Register in der kantonsrätlichen Beratung zwar am Rande erwähnt worden aber dessen Umfang wurde nicht näher erläutert. Nun zeigt sich aber in der Praxis, dass dieses nicht öffentliche Register augenscheinlich umfangreicher sein muss als bei der Beratung beiläufig erwähnt. Um allfälligen Vermutungen und Spekulationen entgegen zu wirken, möchten wir ein paar Sachverhalte und Präzisierungen zur Anwendung vom neuen Denkmalschutzgesetz (720.100) ausgeführt haben.

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