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Vorstoss

Interpellation I 25/22: Verfügt der Regierungsrat über Erkenntnisse bezüglich Geldwäscheaktivitäten im Kanton Schwyz?

Ausgangslage

Immer mehr «Barbershops» sind auf Schweizer, aber auch Schwyzer Boden zu finden, die für Dumpingpreise Dienstleistungen anbieten. Es drängt sich der Verdacht auf, dass es unter diesen Anbietern auch schwarze Schafe gibt, die den Umsatz und Gewinn mit Geldwäschereiaktivitäten aufbessern; letzteres mag in einzelnen Fällen gar der Hauptgrund für deren Existenz sein. Auch der Verdacht von Lohndumping drängt sich auf. Dies wird befeuert durch die Medienmitteilung1 von «coiffure suisse», die festhält: «2018 wurde rund 200 Kontrollen durchgeführt. In 55 Prozent der Betriebe wurden Verstösse gegen die Lohnvorschriften festgestellt.» Auch ein Teil der Gastgewerbebetriebe, Nagelstudios oder sonstige Etablissements und Gewerbebetriebe könnten erfahrungsgemäss potentiell in Geldwäsche involviert sein. Nebst allfälligen Verstössen wären regelkonforme Mitbewerber die Leidtragenden solcher Machenschaften.

 

Fragen an den Regierungsrat

  1. Verfügt der Regierungsrat über Erkenntnisse, welche diesen Verdacht bestätigen oder widerlegen können?
  2. Werden erwähnte Betriebe hinsichtlich Sozialversicherungsabrechnung, Ausländergesetzgebung, gewerbepolizeiliche Vorschriften und / oder plausiblen Umsatz- und Gewinnzahlen überprüft?
    1. Wenn ja durch wen?
    2. Wenn ja, wie oft, resp. in welchen Intervallen?
    3. Wenn nein, sind kurz- oder mittelfristig irgendwelche Aktivitäten geplant?
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SVP Kantonsrat, Erziehungsrat (SZ)
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