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Interpellation I 23/22: Abgeltungen bei Kugelfangsanierungen – werden fristgetreue Gemeinden finanziell benachteiligt?

In einem Bericht im Bote der Urschweiz vom 23. Mai 2022 und mit der Überschrift auf deren Frontseite „Zögerer bekommen bald mehr Abgeltung“ wird im Zusammenhang mit den Sanierungen der Kugelfanganlagen im Kanton Schwyz auf die finanziellen Beitragserhöhungen von Bundesseite ab 2024 hingewiesen.

Auf Nachfrage bei meiner Wohngemeinde, mittels nachfolgend selbsterstellten Berechnung und im Wissen, dass die Kugelfansanierung in der Gemeinde Vorderthal beim ehemaligen und mittlerweile stillgelegten Schiesstand im Jahr 2017 abgeschlossen und im Jahr 2018 definitiv abgerechnet wurde, veranlasste ich eine entsprechende Überprüfung.

Im Gegensatz zu offenbar anderen Gemeinden hielt sich die Gemeinde Vorderthal an die Vorgaben der Verordnung über die Sanierung von belasteten Standorten bzw. hielt die dannzumal ausgelegte Frist zu deren Sanierung ein.

Im Vergleich zu den Abgeltungen, welche ab dem Jahre 2024 in Aussicht gestellt werden, sah die Rechnung unserer Gemeinde diesbezüglich wie folgt aus:

Altes Recht – bis Ende 2009:
Gesamtkosten: Fr. 286`900.60.- (100 Prozent)
Bundesbeitrag: Fr. 114`760.24.- (40 Prozent)
Kantonsbeitrag: Fr. 86`070.18.- (30 Prozent)

Restkosten Gemeinde: Fr. 86`070.18.- (30 Prozent)

 

Geltendes Recht – ab 2010 bis Ende 2023:
Gesamtkosten: Fr. 286`900.60.- (100 Prozent)
Bundesbeitrag: Fr. 72`000.00.- (25.06 Prozent bzw. pauschal pro Scheibe Fr. 8`000.- / 9 x Fr. 8`000.-)
Kantonsbeitrag: Fr. 86`070.18.- (30 Prozent)

Restkosten Gemeinde: Fr. 128`830.42.- (44.94 Prozent)

 

Neues Recht – ab 2024 (analog altes Recht):
Gesamtkosten: Fr. 286`900.60.- (100 Prozent)
Bundesbeitrag: Fr. 114`760.24.- (40 Prozent)
Kantonsbeitrag: Fr. 86`070.18.- (30 Prozent)

Restkosten Gemeinde: Fr. 86`070.18.- (30 Prozent)

 

Differenz altes Recht/neues Recht vs. geltendes Recht:

Gemeinde Vorderthal (Differenz): Minus Fr. 42`760.24.-  (Fr. 86`070.18.- minus Fr. 128`830.42.-)

Somit “entgingen” der Gemeinde Vorderthal gesamthaft Fr. 42`760.24.- und dies nur, weil die Gemeinde den Schiessstand innerhalb der gesetzlichen Frist saniert hat!

 

Dahingehend stelle ich dem Schwyzer Regierungsrat folgende Fragen:

  1. Sind die oben erwähnten Zahlen / Berechnungen bezogen auf die Gemeinde Vorderthal im Zusammenhang mit der dannzumal erfolgten Kugelfangsanierung korrekt
  2. Standorte/Gemeinden und finanzielle Übersicht;
    1. An welchen Standorten / in welchen Gemeinden erfolgte die Sanierung der Kugelfanganlagen in den Jahren 2010 bis heute?
    2. Tabellarische Übersicht der entsprechenden Standorte/Gemeinden – analog zu den Zahlen/Berechnungen meinerseits;- Gesamtkosten der Sanierung (Planung, Untersuchung, Sanierung, Entsorgung, fachliche Begleitung und Berichterstattung)
      • Kantonsbeitrag in Franken (30 Prozent an den Gesamtkosten)
      • Bundesbeitrag in Franken (pauschal pro Scheibe Fr. 8`000.-; geltendes Recht)
      • Bundesbeitrag in Franken (40 Prozent an den Gesamtkosten; altes Recht/neues Recht ab 2024)
      • Restkosten Standort/Gemeinde in Franken und Prozent (Gesamtkosten minus Auszahlung/Abgeltung des Kantons- und Bundesbeitrages)
      • Differenz in Franken (Restkosten Standort/Gemeinde nach geltendem Recht minus Auszahlung/Abgeltung nach altem Recht/neuem Recht ab 2024)
  3. Besteht von Seiten der Regierung mit Blick auf eine offensichtliche finanzielle Ungleichbehandlung die Möglichkeit bzw. der politische Wille die in den Jahren 2010 bis heute erfolgten Kugelfangsanierungen der jeweiligen Standorte / Gemeinden rückwirkend von Seiten des Kantons finanziell so auszugestalten, damit die in den besagten Jahren reduzierte finanzielle Beteiligung des Bundes von 40 auf 30 Prozent, im Sinne einer Gleichbehandlung aufgefangen und den jeweiligen Standorten / Gemeinden zurückerstattet werden kann?
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