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Interpellation: Gleich lange Spiesse für Hotellerie? AirBnB und Co. im Kanton Schwyz

Ausgangslage: Die Vermietung von Unterkünften via Plattformen (Airbnb, HomeAway,e.a.(1)) nimmt auch in der Schweiz laufend zu; so im Kanton Schwyz von 10 Objekten im Jahr 2014 auf heute rund 275 (2). Die monatlichen Anzahl Vermietungen liegen bei je mehreren Hundert, der Umsatz pro Übernachtung im Mittel bei CHF 145.-. Bei den Unterkünften handelt es sich mutmasslich meist um Privatwohnungen, aber auch Ferienhäuser, Bed & Breakfasts oder kleinere Hotels.

Ein Grossteil der Gastgeber sind Privatpersonen. Sie vermieten einzelne Zimmer in ihrem Zuhause oder ihre ganze Wohnung kurzzeitig an Reisende.

Airbnb ist grundsätzlich in allen Zonen – auch in reinen Wohnzonen – möglich; unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und Bestimmungen bei der Untermiete, Abgabe von allfälligen Kurtaxen oder Meldepflicht bei ausländischen Gästen.

Die Leerwohnungsziffer im Kanton Schwyz ist tief (0.99 (3) , CH-Durchschnitt 1.54). Bei Werten unter 1 spricht man von Wohnungsmangel. Durch Airbnb werden der Bevölkerungen als Nebeneffekt Wohnungen entzogen, was bei einem bestehenden Wohnungsmangel problematisch sein kann.

In einigen Kantonen besteht mittlerweile eine Vereinbarung zwischen Ersteren und Airbnb, wonach die geforderten Abgaben automatisch durch Airbnb erhoben und abgerechnet werden.

Und schliesslich sind die Einkünfte, die man als Gastgeber erzielt gemäss den bundesrechtlichen sowie den kantonalen und kommunalen Bestimmungen steuerpflichtig.

Werden die Regeln nicht beachtet, dann stellt dies eine unangenehme Konkurrenzsituation für Hotels dar, die mit ungleichen Spiessen zu kämpfen hätten.

Fragen an den Regierungsrat

1) Wie beurteilt der Regierungsrat die Entwicklung in quantitativer und qualitativer Hinsicht?
a. Wachstum der Angebote auf Airbnb und Co.
b. Konkurrenzsituation gegenüber Hotellerie

2) Finden die Zahlen (275 Objekte, 200-300 Vermietungen p/M) in den Steuererklärungen und bei der Meldepflicht Ihren Niederschlag?
a. Werden die Umsätze deklariert?
b. Wird die Meldepflicht gelebt?

3) Besteht aus Sicht des Regierungsrats Handlungsbedarf?
a. Kurz- oder mittelfristig
b. Langfristig

(1) AirBnB hat einen Marktanteil von 80-90%
(2) Quelle: data.tourobs.ch
(3) Quelle: sz.ch

über den Autor
SVP Kantonsrat, Erziehungsrat (SZ)
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