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Vorstoss

Postulat: Kanton soll vorsorgliche Corona-Tests notfalls übernehmen

Der Entscheid des Bundesrates, die Zertifikatspflicht auf weite Teile des öffentlichen Lebens auszuweiten, trifft vor allem jene Branchen hart, die bereits stark gelitten haben.

Dazu kommt, dass Menschen, die sich nicht impfen lassen können oder wollen, frühestens ab Oktober die Kosten für die Corona-Tests selbst bezahlen müssen. Wer sich das nicht leisten kann ist praktisch vom gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen. Schülern und Studenten ist es teilweise sogar verunmöglicht die Ausbildung zu absolvieren. Aus Sicht der Postulanten ist diese grosse finanzielle Belastung – insbesondere für Junge und für weniger finanzkräftige Bürger – inakzeptabel.

Sollte der Bundesrat seinen Entscheid, vorsorgliche Corona-Tests zukünftig nur noch kostenpflichtig anzubieten, nicht mehr revidieren, fordert dieses Postulat den Kanton dazu auf, diese Kosten für Schwyzer Bürger zu übernehmen. Wie bisher soll bei einem negativen Testresultat ein COVID-Zertifikat mit einer Gültigkeit von 48 Stunden ausgestellt werden.

Konkret fordern die Postulanten, dass vorsorgliche Antigen-Schnelltests im Kanton Schwyz auch weiterhin kostenlos angeboten werden. Der Regierungsrat soll entscheiden, ob der Kanton nur für die Kosten der im Kanton Schwyz wohnhaften Personen oder auch für Arbeitnehmende im Kanton Schwyz aufkommen wird. Ein Test-Tourismus aus anderen Kantonen soll verhindert werden.

Weiter sind die Testmöglichkeiten im Kanton Schwyz begrenzt und sollen ausgeweitet werden. Die Schwyzer Bevölkerung soll sich in möglichst vielen Schwyzer Gemeinden testen lassen können. Das ist nicht nur für Privatpersonen wichtig, sondern auch für Arbeitgeber und dessen Arbeitnehmende, die zur Ausübung ihrer Tätigkeit ein COVID-Zertifikat vorweisen müssen.

Die Bedingungen für kostenlose Tests sollen sich an den bisher geltenden Bestimmungen des Bundes orientieren. Sollte sich der Bund irgendwann weigern die Kosten zu übernehmen, ohne die Zertifikatspflicht aufzuheben, dann soll der Kanton diese Kosten lückenlos übernehmen. Dies zumindest so lange wie die Zertifikatspflicht an öffentlich zugänglichen Orten gilt.

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