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Interpellation: Geld zurück zum Steuerzahler!

Am 9. Dezember 2021 haben die Kantonsräte Thomas Haas, Samuel Lütolf und Oliver Flühler die Interpellation «Geld zurück zum Steuerzahler!» eingereicht. Die Interpellation fordert von der Regierung eine ausführliche Lagebeurteilung betreffend der Verwendung der Ertragsüberschüsse und den Umgang mit der hohen Eigenkapitalquote.

Die bürgerliche Finanzpolitik der letzten Jahre hat die Standortattraktivität des Kantons Schwyz gefördert und zu einem soliden Finanzhaushalt geführt. Nach mehreren Jahren mit hohen Ertragsüberschüssen ist das Eigenkapital per Ende 2020 auf über 500 Mio. CHF angewachsen.

Gemäss dem aktuellen kantonalen Aufgaben- und Finanzplan 2022-2025 steigt das Eigenkapital bis Ende 2025 auf satte 873 Mio. CHF an. Im Bericht Finanzen 2020 hat sich die Regierung ein Zielband für ein langfristig adäquates Eigenkapital von CHF 235 Mio. – CHF 255 Mio. gesetzt (vgl. Zielband 11 S. 76). Der Handlungsbedarf ist damit angezeigt.

Als erste Massnahme sind die Steuern mittels Steuerfuss weiter zu senken. Jedoch sind diesem Weg mittlerweile gewisse Schranken gesetzt. Der Kanton Schwyz ist im Bereich der Grenzabschöpfungsrate einzelner Steuerobjekte in der Geiselhaft des NFA praktisch gefangen. Somit sind zukünftig andere Ideen und Denkanstösse gefragt, um die Gelder dem Steuerzahler sinnvoll zurückzuführen.

Die gute finanzielle Situation des Kantons weckt viele Begehrlichkeiten und führt zu neuen Forderungen der verschiedensten Anspruchsgruppen. Um weiterhin eine verantwortungsvolle und nachhaltige Finanzpolitik zu betreiben, darf die komfortable Situation nicht für zusätzliche Ausgaben ausgenutzt werden. Zu berücksichtigen gilt es zudem, dass bei einer Anpassung verschiedener Kostenteiler (Soziallasten, KESB) oder durch die Revision des innerkantonalen Finanzausgleichs, welche allenfalls zu einer Erhöhung des vertikalen Ausgleichs führen könnte, die finanziellen Lasten für den Kanton erwartungsgemäss steigen werden.  Gleichwohl, der Ausgleich des Kantonshaushaltes respektive die Rückführung der Steuererträge zurück an die Steuerzahler ist unverzichtbar und muss durch die Schwyzer Regierung aufgezeigt werden.

In diesem Zusammenhang möchten wir den Regierungsrat um eine ausführliche Stellungnahme sowie zur Beantwortung der nachfolgenden Fragen bitten:

  1. Welche konkreten Massnahmenfelder sieht der Regierungsrat, damit das Eigenkapital auf das von ihm gesetzte Zielband reduziert werden kann?
  2. Inwiefern kann der Kanton Schwyz innerhalb der kantonalen Gesetzgebung die Berechnung des Ressourcenpotenzials zu Handen des Nationalen Finanzausgleichs beeinflussen? Sieht der Regierungsrat Handlungsbedarf?
  3. Bei der Vermögenssteuer liegt die Grenzabschöpfungsrate bei einem Steuerfuss von 120% derzeit knapp unter 100%. D.h. eine weitergehende Senkung des Steuerfusses würde zu einer sogenannten Untermargigkeit führen. Bei der Einkommensteuer könnte der Steuerfuss hingegen unter 120% gesenkt werden. Ist aus Sicht der Regierung die Einführung von separaten Steuerfüssen für Vermögen und Einkommen bei natürlichen Personen möglich und sinnvoll, um bei der Einkommenssteuer zukünftig allenfalls weitere Steuerfuss-Senkungen vornehmen zu können?
  4. Vermögen, welches in Unternehmen investiert ist, ist naturgemäss gewissen Risiken ausgesetzt. Wie beurteilt die Regierung die Anwendung eines Risikoabschlags auf der Bewertung von Unternehmensanteilen? Welche finanziellen Auswirkungen hätte ein Risikoabschlag von 5% auf in Unternehmen investierte Vermögensanteile bei natürlichen und juristischen Personen?
  5. Wie sinnvoll erachtet die Regierung die Wiedereinführung von Skontoabzügen auf der Steuerrechnung? Mit welchen finanziellen Auswirkungen rechnet der Regierungsrat bei einer Wiedereinführung von Skontoabzügen auf der Steuerrechnung von bis zu 3%?
  6. Sieht die Regierung weitere Massnahmen, um die Steuerzahler vor dem Hintergrund des hohen Eigenkapitals und zur Verhinderung weiterer Überschüsse gezielt zu entlasten?
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