Postulat: Bildung eines Zukunftsfonds zwecks generationenübergreifender Nutzung übermässiger Steuererträge
Am 9. Dezember 2021 haben die Kantonsräte Oliver Flühler, Samuel Lütolf und Thomas Haas das Postulat «Bildung eines Zukunftsfonds zwecks generationenübergreifender Nutzung übermässiger Steuererträge» eingereicht. Es verlangt von der Regierung die Bildung eines Zukunftsfonds zu prüfen.
Eine Reihe von Faktoren hat zur hohen Standortattraktivität des Kantons Schwyz beigetragen. Dazu gehört u.a. eine tiefe Staatsquote gepaart mit einem haushälterischen Umgang an zur Verfügung stehenden Mitteln. Insbesondere durch die Anpassungen von Steuerfuss und Steuertarif für höhere Einkommen auf das Jahr 2015 hin, wurden der Kantonskasse zusätzliche Einnahmen zugeführt, die das zwischenzeitlich auf 67 Mio. CHF gesunkene Eigenkapital per Ende 2020 wieder auf über 500 Mio. CHF anwachsen liessen.
Das Gesetz über den kantonalen Finanzhaushalt vom 20. November 2013 verlangt allerdings, dass die Erfolgsrechnung mittelfristig, d.h. innert 8 Jahren, auszugleichen sei. Dies gelingt dem Kanton Schwyz im Zeitraum von 2018-2025 offensichtlich nicht, wächst doch das Eigenkapital in besagtem Zeitraum gemäss kantonalem Aufgaben- und Finanzplan – trotz einer geplanten Steuerfusssenkung bei natürlichen Personen von 20% – um über 500 Mio. CHF auf 873 Mio. CHF an.
Als offensichtlichste Massnahme stünde im Raum, die Steuern mittels Steuerfuss weiter zu senken und das Geld an den Steuerzahler zurückzuführen. Die bereits wieder in Gang gesetzten Diskussionen rund um die Grenzabschöpfung einzelner Steuerobjekte, nicht -subjekte, zeigt allerdings, dass diesem Weg Grenzen gesetzt sind.
Erfahrungen aus der Vergangenheit zeigen zudem, dass Steuertarifanpassungen bei höheren Einkommen und Vermögen ebenfalls auf heftigen Widerstand stossen dürften.
Offensichtlich spekulieren weite Kreise damit, den ordentlichen Haushalt für Partikularinteressen aufzublähen und die Mehrerträge mittels sinnvoller und weniger sinnvollen Anliegen durch Zusatzausgaben zu konsumieren.
Dies entspräche allerdings nicht dem Geiste des bisherigen Erfolgsmodells Kanton Schwyz und wäre demnach langfristig auch nicht im Interesse des Schwyzer Bürgers.
Die privilegierte, steuerliche Lage des Kantons Schwyz ermöglicht es, die Diskussion auszuweiten und mögliche Massnahmen bezüglich eines verantwortungsvollen Umgangs mit den überschüssigen Mitteln und einer Vermeidung der Verschleuderung von Ressourcen zu prüfen.
Im Vordergrund steht dabei die Schaffung eines Staatsfonds, der es erlaubt, den Nutzen aus der aktuell komfortablen Situation auch künftigen Generationen zukommen zu lassen.
Konkret wird der Regierungsrat aufgefordert, aufzuzeigen, unter welchen Voraussetzungen und Bedingungen es denkbar wäre, mit nicht benötigten Steuererträgen gebundene Rücklagen in Form einer Fondslösung zu ermöglichen.
Ein solcher Zukunftsfonds wäre im Sinne der Nachhaltigkeit für generationenübergreifende Projekte und Investitionen auszulegen, welche insbesondere die negativen Folgen der Wachstums- und Zuwanderungspolitik der letzten Jahrzehnte in den Bereichen Zonenplan, Verkehrsplanung und Infrastruktur reduzieren könnten. Denkbar wären auch Projekte zur Vermeidung einer absehbaren Strommangellage.
Es sind insbesondere folgende Faktoren zu beleuchten:
- Quote der Äufnung des Staatsfonds aus den Haushaltsüberschüssen
- Entnahmequote und Selbstdisziplinierung (z.B. max. 3% Entnahme aus dem Fondsvermögens pro Jahr)
- Entnahmegründe und Verwendungszweck. Im Vordergrund steht eine verantwortungsvolle und generationenübergreifende Nutzung der Erträge und Entnahmen.
- Abgrenzung des Verwendungszwecks von den ordentlichen Ausgaben
- Institutionelle Unabhängigkeit resp. Separierung des Fondsvermögens
- Anlagepolitik, Fondsmanagement und aktive Bewirtschaftung der Anlagen
- Notwendiger Anpassungsbedarf beim kantonalen Finanzhaushaltsgesetz
- Koordination mit der Ausgabenbremse
Wir laden den Regierungsrat höflich ein, die Schaffung eines Zukunftsfonds im Sinne einer verantwortungsvollen und nachhaltigen Entwicklung für den Kanton Schwyz wohlwollend zu prüfen und dem Kantonsrat entsprechende Vorschläge zu unterbreiten.