Interpellation | Für eine transparente Kriminalstatistik im Kanton Schwyz
Vorstoss von SVP Kantonsräte Lukas-Fritz Hüppin und Roland Lutz und SVP Kantonsrätin Heimgard Vollenweider
Die Wahrung der inneren Sicherheit ist eine zentrale Staatsaufgabe unseres Kantons. Man muss nicht einmal die Jahresstatistik der Kantonspolizei Schwyz studieren, um zu erfahren, dass diese Sicherheit zunehmend bedroht ist und auch in unserer vermeintlich «heilen Welt» die Kriminalität rapide zunimmt.

Bereits am Tag der Publikation waren die Werbefenster aller grossen Onlinemedien voll mit Inseraten privater Sicherheitsanbieter mit Inseraten wie «+19% mehr Einbrüche im Kanton Schwyz – schützen Sie sich». Es kann und darf nicht sein, dass Schwyzerinnen und Schwyzer zunehmend mit privater Unterstützung in die «Bresche» springen müssen. Es ist an uns auf kantonaler Ebene die Fakten zu beurteilen und Massnahmen und Konsequenzen zu erarbeiten, um nicht nur die Symptome, sondern auch die Kriminalität bei der Wurzel zu bekämpfen. Dazu benötigen wir aber auch eine Kriminalstatistik, die den Namen Statistik verdient und detailliertere Angaben zur Art und Anzahl der Delikte, aber auch zur Täterschaft und deren Aufenthaltsstatus macht. Während in der Unfallstatistik sogar zwischen E-Bikes und herkömmlichen Fahrrädern differenziert wird, fehlen in der Kriminalstatistik selbst grundlegende Informationen – etwa zur Herkunft oder zum Aufenthaltsstatus der Täterschaft.
Es ist allgemein bekannt, dass das Bundesamt für Statistik (BFS) seit 2009 die Polizeiliche Kriminalstatistik führt, die polizeilich registrierten Straftaten der kantonalen Polizeibehörden nach einheitlichen Kriterien erfasst und dann ausgewertet werden. Gemäss dem «Steckbrief» der Statistik (Bundesamt für Statistik (2024). Polizeiliche Kriminalstatistik – Steckbrief. Veröffentlicht am 24.09.2024. BFS-Nummer: inq-262-pks-de.) werden folgende Variablen erfasst:
- Straftat (Örtlichkeit, Tatdatum, Tatmittel resp. Vorgehen)
- Beschuldigte Personen (Geschlecht, Alter, Staatszugehörigkeit, Aufenthaltsstatus)
- Geschädigte Personen (Geschlecht, Alter, Staatszugehörigkeit, Aufenthaltsstatus)
- Beziehung beschuldigte-geschädigte Personen (Ermittlung der häuslichen Gewalt)
Das Bundesamt für Statistik liefert zwar allen Kantonen die gleiche Kriminalstatistik – was daraus gemacht wird, ist aber höchst unterschiedlich. Während der Kanton Zürich die Zahlen klar offenlegt und auch zeigt, wer die Täter sind, bleibt der Kanton Schwyz vage und präsentiert nur oberflächliche Gesamtdaten. So bleibt der Bevölkerung oft verborgen, wo die Probleme wirklich liegen.
In diesem Zusammenhang bitten wir den Regierungsrat um Stellungnahme zu folgenden Punkten:
- Aus welchen Gründen werden, die ausführlichen Angaben zur Art der Delikte und der Täterschaft der Öffentlichkeit vorenthalten?
- Wird auf die Angabe der Herkunft der Täterschaft bzw. des Aufenthaltsstatus bewusst verzichtet?
- Gibt es Kriminalfälle, die Polizeiintern erfasst werden, aber nicht in der Kriminalstatistik erscheinen?
- Welche sicherheits- und gesellschaftspolitischen Vorteile sieht der Regierungsrat in einer öffentlich zugänglichen, differenzierten Kriminalstatistik – etwa nach dem Vorbild des Kantons Zürich?
- Welche personellen, technischen oder finanziellen Ressourcen wären nötig, um eine vergleichbare Kriminalstatistik wie im Kanton Zürich im Kanton Schwyz zu erstellen und regelmässig zu veröffentlichen?
Wir danken dem Regierungsrat für die Beantwortung unserer Fragen und hoffen, dass wir schon bald die nötige Klarheit und Transparenz erhalten, um sicherheitspolitische Entwicklungen im Kanton Schwyz sachlich beurteilen und zielgerichtet angehen zu können.