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Vernehmlassung

Vernehmlassungsantwort zur Teilrevision Verwaltungsrechtspflegegesetz

Mit der Teilrevision des Verwaltungsrechtspflegegesetzes will man den heutigen Bedürfnissen vieler Bürger gerecht werden, indem man die digitale Transformation auch in der Verwaltung vorantreibt. Dazu ist eine stufengerechte umfassende Regelung notwendig mit dem Ziel, dass der elektronische Verkehr und die Prozesse mit den Behörden möglichst einheitlich sein werden. Obwohl es in den letzten Jahren enorme technologische Fortschritte gegeben hat und die Digitalisierung weite Bereiche unseres Lebens betrifft, verlangt die SVP, dass auch die bisherigen Formen zur Kontaktaufnahme mit den Behörden weiter bestehen und gepflegt werden. Das heisst, dass der ausschliesslich elektronische Geschäftsverkehr seitens der Bürger nicht grundsätzlich eingefordert werden kann. Ausserdem muss der elektronischen Identifikation ein spezielles Augenmerk gewidmet werden. Die Vorgaben und Stossrichtungen des Bundes sind bei der Teilrevision zu berücksichtigen, respektive ergänzend abzugleichen. Ein weiterer kritischer Punkt sieht die SVP in der Datenarchivierung. Auf welchem Server wird zukünftig was wo gespeichert und wie sind die Daten gegen unbefugte Zugriffe gesichert?

Bemerkungen zu den einzelnen Bestimmungen
§ 17a VRP (neu) 1a. Elektronische Eingaben

Abs. 1
Wenn sich in Zukunft die elektronischen Eingaben an eine Verwaltungsbehörde, eine Rekurskommission oder an das Verwaltungsgericht allenfalls als Hauptkommunikationsmittel etabliert haben sollten, erwartet die SVP trotzdem die Aufrechterhaltung und Pflege der schriftlichen Kontaktnahme. Es muss Personen mit wenig Affinität oder Vertrauen zur digitalen Welt stets möglich bleiben, mit vernünftigem Aufwand mit den Behörden eine Verbindung zu pflegen.

Im Weiteren ist es für die SVP von essenzieller Bedeutung, dass erstens die Authentizität und zweitens die Integrität der übermittelten Daten stets gewährleistet sind. Drittens muss die Identität der Personen immer eindeutig geklärt sein. Bezüglich der Lösung dieser Anforderungen ist die SVP technologieoffen. Falls aber einer dieser drei Punkte nicht mit absoluter Sicherheit mit „Ja“ beantwortet werden kann, ist für die SVP jegliche Form der digitalen Beziehung mit den Behörden nur im informellen Bereich und ohne rechtliche Wirkung zulässig.

§ 33a VRP (neu) h) Elektronische Eröffnung
Mit dem Einverständnis der Parteien sollen in Zukunft Verfügungen, Entscheide und Zwischenbescheide elektronisch eröffnet sowie Dokumente elektronisch übermittelt werden können. Die Parteien müssen hierfür eine elektronische Zustelladresse angeben. Bei dieser Regelung erwartet die SVP für die kantonsrätlichen Beratung noch konkretere Ausführungen wie der Erhalt der Dokumente beim richtigen Adressanten beweisbar werden soll.

Fazit:
Grundsätzlich unterstützt die SVP-Fraktion die digitale Transformation, da sich nicht nur sehr viele Möglichkeiten zur Effizienzsteigerung ergeben, sondern auch der Behördengang und die Informationsbeschaffung für die Bürger vereinfacht werden kann. Gleichzeitig erwartet die SVP aber zwingend einen seriösen Umgang mit den Risiken, die mit der Digitalisierung entstehen. Ebenso müssen die bisherigen schriftlichen Formen auch in Zukunft zwingend weiter gepflegt werden.

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