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Vernehmlassung

Anpassung des Grundangebots des öffentlichen regionalen Verkehrs 2024–2027

Wie bereits bei der Vernehmlassung zum Grundangebot des öffentlichen regionalen Verkehrs 2024–2027 postuliert, begrüsst die SVP des Kantons Schwyz die Zielsetzung, den öffentlichen Verkehr im Kanton Schwyz attraktiver, effizienter und nachhaltiger zu gestalten.

Prinzipielle Überlegungen und Lösungsansätze
Mit der vom Kantonsrat erheblich erklärten Motion M 10/21 wurde in das öV-Grundangebot 2024–2027 auch das Entwicklungsfeld Nachtangebot aufgenommen. Damit wurde der Regierungsrat beauftragt, einen Bericht zur Aufnahme eines Nachtangebots in das öV-Grundangebot zu erarbeiten und dem Kantonsrat im Jahr 2023 zusammen mit dem daraus resultierenden Antrag auf Anpassung des öV-Grundangebots 2024–2027 vorzulegen. Gleichzeitig soll die Geltungsdauer des öV-Grundangebots bis 2028 verlängert werden.

Die SVP ist aber klar der Meinung, dass wie üblich bei unserem Gemeinwesen einerseits wichtiges von unwichtigem und andererseits wünschbares von notwendigem zu trennen ist. Die Bedürfnisse und Urbanisierung sind nicht über den ganzen Kanton gleich fortgeschritten, weshalb zum aktuellen Zeitpunkt die Regionen differenziert zu betrachten sind. Im Sinne der Gleichbehandlung wünscht die SVP in Zukunft dennoch, dass die Randgebiete bei der Weiterentwicklung der öV-Leistungen in die Nacht hinein nicht komplett vergessen werden. Die SVP ist sich dabei durchaus bewusst, dass dies ein „Spagat“ sein wird.

Allgemeine Rückmeldung
Eine gute Erschliessung mit dem MIV und dem öffentlichen Verkehr ist für die SVP wichtig. Dazu ist ein angemessenes öV-Angebot auch für den MIV von grosser Bedeutung. Stark wachsende Beförderungsanforderungen können mit einem guten öV Angebot insbesondere in urbanen Gebieten effizienter abgewickelt werden. Auf der anderen Seite sind leer fahrende Busse und Zugkompositionen aus ökologischen und ökonomischen Gründen zwingend zu vermeiden.

Konkrete Anmerkungen
Die Verlängerung vom öV-Grundangebot 2024–2027 um ein Jahr bis 2028, erachtet die SVP vom Kanton Schwyz als sinnvoll. Die Anpassung beziehungsweise die zeitliche Harmonisierung des öV-Grundangebots mit den Bestellperioden RPV verhindern mutmasslich unnötigen Aufwand im Bestellprozess.

Verlängerung des öV-Grundangebots 2024-2027 bis 2028
Grundsätzlich begrüsst wird eine Verlängerung des Grundangebots, anstelle einer theoretisch denkbaren Verkürzung um ein Jahr. Die Anpassung an die vom Bundesamt für Verkehr (BAV) verfolgte zeitliche Harmonisierung der Bestellperioden im regionalen Personenverkehr mit den Leistungsvereinbarungen Infrastruktur ist zielführend und wird unterstützt. Durch die Anpassung beziehungsweise die zeitliche Harmonisierung des öV-Grundangebots mit den Bestellperioden RPV erwartet die SVP eine Straffung im Bestellprozess mit entsprechenden Entlastungen beim Personalaufwand vom Kanton.

Aufnahme eines Nachtangebots in das öV-Grundangebot ab 2025
Die testweise Aufnahme eines Nachtangebotes in das öV-Grundangebot im Kanton SZ wird nach den positiven Erfahrungen in Altendorf und Lachen unter bestimmten Bedingungen gebietsbezogen begrüsst.
Im begleitenden Bericht zur Vernehmlassung wird festgehalten, dass der Schwerpunkt des Nacht Angebotes auf dem urbanen und Peri urbanen Raum liegen soll. Diese Zielrichtung wird von der SVP unter dem Aspekt der Besonnenheit unterstützt. Es muss auch sichergestellt werden, dass die Angebotsumsetzung in den ausgewiesenen Regionen mittelfristig über das ganze Kantonsgebiet stattfindet. Verbessernde Angebote über das Bahnnetz sind gegenüber einem Busverkehr zu priorisieren, sofern die Wirtschaftlichkeit gegeben ist. Auf eine Erhebung eines Nachtzuschlags soll verzichtet werden, um eine Mitfinanzierung des Bundes zu ermöglichen.
Wenn hingegen der Bund nicht mitfinanziert, ist ein Zuschlag auf die neuen Nachtverbindungen zu erheben, sofern der Kostendeckungsgrad schlechter als bei den bestehenden Angeboten ist. Das Argument mit der schwierigen Erklärbarkeit vom Zuschlag für öV Kunden ist für die SVP nicht stichhaltig. All die anderen Menschen im Kanton, welche nicht in den Gebieten mit Nachtangebot leben, müssen auch in Zukunft auf die Taxis oder den MIV zurückgreifen. Es ist an dieser Stelle unnötig zu sagen, dass diese private Beförderung stets teurer sein wird als der hochgradig subventionierte öV. Im Sinne der Gerechtigkeit ist deshalb im Falle einer Nichtmitfinanzierung des Bundes und einem nicht kostendeckenden Nachtangebot, ein verursachergerechter Zuschlag zu einzufordern.

Einführung des Angebots
Die SVP würde aktuell eine flächendeckende Einführung vom Nachtangebot schwergewichtig im äusseren Kantonsteil sehen. Durch diese gestufte Einführung könnte wertvolle Erfahrung für die Region Mitte und den inneren Kantonsteil gesammelt und eventuelle Korrekturen bereits vor einer allfälligen Einführung implementiert werden.
Dazu erwartet die SVP ein offenes und ehrliches Monitoring. Basierend auf den gewonnen Erkenntnissen muss dann sowohl ein Ausbau wie aber auch ein Abbau vom Nachtangebot stets eine mögliche Quintessenz sein. Die SVP erwartet dabei innovative und flexible Lösungen, um auch die Randgebiete nicht total von den verbesserten Leistungen des öV abzuhängen.

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