Teilrevision des Gesetzes über die Beurkundung und Beglaubigung
Mit der Teilrevision des Gesetzes über die Beurkundung und Beglaubigung will man die Grundlage schaffen, damit künftig auch virtuell gefasste Beschlüsse der Generalversammlung der Aktionäre, sowie des Verwaltungsrates im Kanton Schwyz durch elektronische Medien beurkundet werden können.
Danach kann eine öffentliche Urkunde auch dann erstellt werden, wenn die Urkundsperson bei der Beurkundung einer individuellen Erklärung oder bei einer Protokollierung nur virtuell, jedoch nicht persönlich anwesend ist.
Die vorliegende Teilrevision trägt dem technologischen und zeitgemässem Stand Rechnung und wird deshalb durch die SVP Fraktion grundsätzlich unterstützt.
Der genaueren und konkreteren Eineindeutigkeit und Beweisbarkeit, muss jedoch noch zusätzlich Rechnung getragen werden, um nicht unnötigen Rechtsstreitigkeiten durch die neue virtuelle Möglichkeit Tür und Tor zu öffnen.