Vernehmlassung zur Teilrevision des Strassengesetzes
Prinzipielle Überlegungen und Lösungsansätze
Offensichtlich ist der bisherige zweistufige Verfahrensablauf mit der (Nutzungs-)Planung und der anschliessenden Genehmigung von Hauptstrassenprojekten bundesrechtswidrig wie in einem jüngeren Urteil vom Bundesgericht festgestellt wurde. Dahingehend ist folglich ein Handlungsbedarf ausgewiesen, um diesen Missstand zu beheben. Wenn nun mit der Zusammenlegung vom Nutzungsplan- und Projektgenehmigungsverfahren ablauftechnisch optimiert werden kann und der Kanton Schwyz gleichzeitig bundesrechtskonform wird, sieht die SVP keinen Grund, negativ Stellung zur Teilrevision zu beziehen. Wichtig für die SVP ist bei dieser Teilrevision, dass die Rechte der Bürger zur Beschwerde weiterhin vollumfänglich gewahrt bleiben und nirgends Einschränkungen entstehen. Die SVP akzeptiert im Weiteren keine Änderungen in der Zuständigkeit des Kantonsrates gegenüber der aktuellen Gesetzgebung. Generell erwartet die SVP von den semantischen und systembedingten Anpassungen keine Umdeutungen gegenüber der heutigen Auslegung des Strassengesetzes beziehungsweise des Planungs- und Baugesetzes.
Konkrete Anmerkungen
Für allfällige Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.