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Vernehmlassung

Vernehmlassung zur Teilrevision Geschäftsordnung des Kantonsrates

§ 12 Abs. 1 Bst. n (neu)

Die SVP ist mit dem Paragraphen, der die Aufrechterhaltung des Rats- und des Kommissionsbetriebes in ausserordentlichen Lagen gewährleistet einverstanden. Die SVP erachtet es zudem als sinnvoll, dass die Ratsleitung diese Kompetenz erhält und unterstützt auch, dass unter keinen Umständen gewählte Mitglieder explizit oder implizit von Sitzungen ausgeschlossen werden können.

§ 38 Abs. 2 und 3 (neu)

Die SVP lehnt diesen Paragraphen ab. Die SVP ist nämlich nicht damit einverstanden, dass die Beiträge an die Geschäftsführungskosten der Fraktionen aus staatlichen Mitteln um den Faktor fünf vergrössert werden. Eine solche massive Vergrösserung der staatlichen Unterstützung ist aus staatpolitischen Gründen abzulehnen, ungeachtet der Intention, den Bankräten die Entschädigungen entsprechend zu kürzen. Eine Erhöhung der staatlichen Beiträge an die Parteienfinanzierung beurteilt die SVP als ungeeignete Massnahme um ein hohes qualitatives Niveau für künftige Kandidaturen für den Bankrat zu garantieren. Gerade der Fall Credit Suisse hat der SVP exemplarisch gezeigt, dass vermeintlich hochdekorierte, «FINMA-konforme» Manager nicht fähiger sind als die von uns Parlament vorgeschlagenen und gewählten Mitglieder des Bankrates.

§ 59 Überschrift, Abs. 1 bis 3 (neu) Aufnahmen, Aufzeichnungen und Übertragungen

Rund die Hälfte der SVP begrüsst die Einführung eines Livestreams für die Kantonsratssitzungen mit der Begründung, dass damit die direkte Demokratie, respektive der Zugang der Schwyzer Bevölkerung zur Politik und zum politischen Tagesgeschäft gestärkt beziehungsweise vereinfacht wird. Die andere Hälfte der SVP lehnt die Änderung ab, weil dadurch der konstruktive Ratsbetrieb mutmasslich gestört wird.

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