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Vernehmlassung

Überarbeitung der Abfallplanung 2020

Allgemeines: Grundsätze der SVP

Die Schweiz besitzt bereits heute ein engmaschiges Netz an Umweltgesetzen und -vorschriften. Viele Probleme und Umweltsünden der Vergangenheit werden heute mit modernster Technik angegangen und eliminiert.

Aufgrund der bereits umfassenden Gesetzgebung bringen weitere Regulierungen auf Kantonsstufe keine zielführende Verbesserung. Viel sinnvoller ist deshalb, die bestehenden Regeln umzusetzen und dessen Wirkung regelmässig und kritisch zu überprüfen.

Zusätzliche staatliche Eingriffe bedeuten immer auch Kosten und negative volkswirtschaftliche Auswirkungen auf die Bevölkerung und das Gewerbe. Grundsätzlich hat nur ein Land mit hohem Wohlstand und gesunder Wirtschaft überhaupt die Mittel, die bereits bestehenden umfassenden Umweltvorschriften umzusetzen sowie die entsprechenden Technologien zu finanzieren und anzuwenden.

Kontrollaufgaben sollen sich auf essenzielle Punkte beschränken. Übermässige Aufgaben, welche die Behörden zusätzlich belasten, gilt es zu vermeiden.

Wir unterstützen in diesem Sinne die Gesinnung des Umweltdepartements eine schlanke und umweltschonende Abfallplanung erfolgreich fortzuführen.

 

Einleitende Bemerkungen zur Vernehmlassungsvorlage

Die aufgelegte Vernehmlassungsvorlage ist systembedingt sehr umfangreich. Es gilt an dieser Stelle zu erwähnen, dass die gesetzte Vernehmlassungsfrist mit Einbezug der Feiertage, unter dem zusätzlichen Einfluss der COVID-19 Pandemie für politische Parteien, Unternehmen und Interessensverbände nicht akzeptabel ist. Infolgedessen fokussieren wir uns auf die Schwerpunkte.

 

Wichtigste Anstösse zur kantonalen Abfallplanung

Die zukünftige Hauptproblematik aus Sicht der SVP besteht in der Wiederverwertung und Entsorgung von Ausbauasphalt sowie die generelle Errichtung von geeigneten Deponiestandorten.

Zu einem grossen Teil ergeben sich diese Herausforderungen aus der widersprüchlichen Haltung der Behörden. In dem Sinne gilt es beispielsweise, übermässige Anforderungen an die Wiederverwertung von Asphalt klar zu verurteilen. Ebenso unsinnig und aus Sicht der SVP überhaupt nicht vertretbar sind grenzüberschreitende Aufbereitungen von belastetem Asphalt gem. Ziff. 4.8.4. Dies widerspricht sämtlichen umwelt- und energietechnischen Zielsetzungen. Diese Haltung muss unverzüglich revidiert werden.

Für die SVP ist klar, in seiner Funktion als Oberaufsicht und Koordinator hat der Kanton die Aufgabe Entsorgungsengpässe frühzeitig zu erkennen und diesen systematisch zu entgegnen.

Dahingehend soll auch der drohende Engpass im Bereich des Deponiewesens wirkungsvoll entschärft werden. Wir regen daher an, mit den nötigen Gesetzesanpassungen den Kanton für das Nutzungsplanungs- und Bewilligungsver- fahren zuständig zu erklären (in Anlehnung an das Verfahren im Kanton Zug). Mit dieser Massnahme können die festgesetzten Deponiestandorte im Richtplan zielführender realisiert werden. Eine mögliche Verfahrensbeschleunigung müsste spätestens in der geplanten Überarbeitung der Deponieplanung im Jahr 2022 geprüft werden. Eine Optimierung im Bewilligungswesen könnte bereits mit der geplanten Revision des Planungs- und Baugesetzes realisiert werden.

 

Zu den einzelnen Punkten:

2.3 M-1

Teure Informationsveranstaltungen betrachten wir als kritisch und zu wenig effizient (Kosten/Nutzen, zu kleines Zielpublikum), und vermögen mögliche Erziehungsdefizite kaum mehr zu heilen.

2.3 E-1

Die SVP fordert klar die Einhaltung des Verursacherprinzips bei den Siedlungsabfällen.

Die Empfehlung soll in dieser Hinsicht angepasst werden, dass eine Grüngutmengengebühr unter keinen Umständen zu einer Erhöhung der Gesamtgebühren führt.

3.2 M-2 & 3.2 E-2

Die SVP erachtet den Fokus sowie die angestrebte Zusammenarbeit mit anderen Kantonen in Bezug auf die Phosphorrückgewinnung als sinnvoll.

4.2 E-3

Eine Ausweitung der Datenerhebung und daraus folgende Bürokratie wird von der SVP nicht unterstützt.

5.2 E-4

Wir begrüssen die Empfehlung, das Portal nutzergerecht zu realisieren und damit eine einfache sowie effiziente Datenerhebung für die zuständigen Unternehmen zu ermöglichen

6.2 E-5

Die Qualitätssicherung ist wichtig, jedoch soll das gesunde Augenmass von heute mit den Altholzanalysen nicht verloren gehen. Es dürfen dadurch keine zusätzlichen Aufwände im Entsorgungskreislauf generiert werden.

8.2 M-4

Im Fazit unter Kap. 8.1 wird aufgezeigt, dass im aktuellen Richtplan neue Standorte mit rund 8.7 Mio. m3 Deponievolumen festgesetzt wurden. Angefügt steht: «Sofern die Projekte auch umgesetzt werden können, wird die Reserve als ausreichend beurteilt.»

Aus Sicht der SVP gilt es wie eingangs erwähnt darauf zu achten, dass solche Bewilligungsverfahren erfolgversprechender eingeleitet und aufgelegt werden können. Für ein mögliches zeitgemässes Verfahren haben wir bereits einleitend als mögliches Beispiel auf den Kanton Zug verwiesen.

Aus diesem Grund beantragt die SVP, das Anliegen für ein effizienteres Verfahren im Massnahmenkatalog der Abfallplanung aufzunehmen. Konkret soll die Kompetenz für das Nutzungsplanungs- und Bewilligungsverfahren für Deponieprojekte neu auf Stufe Kanton liegen. Dem auferlegten Auftrag des Bundes wird ein solches Verfahren viel mehr gerecht. (Siehe Detailbericht Abfallplanung 2020, S. 12: «Die Kantone sind ausserdem gemäss Bundesrecht verpflichtet, die Standorte der Deponien sowie der wichtigen anderen Abfallanlagen in den Richtplänen auszuweisen und für die Ausscheidung der erforderlichen Nutzungszonen zu sorgen»).

Die Evaluation für Standorte von Deponien Typ D und E bei der nächsten Überarbeitung der Deponieplanung begrüssen wir.

9.1 M-5

Die SVP unterstützt den Vollzug von Art. 16 VVEA so schlank wie möglich halten.

10.1 M-6

Für die SVP ist diese Massnahme unklar. Gutes Material für die Rekultivierung ist heute gesucht, die aufgeführten Problemfelder sind nicht nachvollziehbar. Die SVP erwartet diesbezüglich eine spezifische Erläuterung der genannten Zielsetzung.

12.1 E-6

Ein vermehrter Einsatz der Branchenkontrolle wird von der SVP nicht unterstützt. Die Kontrollen durch die Behörden stellen den direkten Kontakt sowie den Austausch zu den Unternehmungen sicher und haben sich bewährt. Die Empfehlung ist ersatzlos zu streichen.

12.1 E-7

Die Prüfung der Zahlungsfähigkeit vor Erteilung der Betriebsbewilligung betrachten wir als sinnvoll.

13.1 M-9

„Littering“ ist nicht nur für die Pflanzenwelt schädlich, sondern verletzt auch Tiere in erheblichem Umfang. Öffentlichkeitsarbeit scheint in dieser Hinsicht zu wenig wirksam zu sein und folglich nicht überbewertet werden. Infolgedessen muss die Umsetzung aus Sicht der SVP bei unbelehrbaren Menschen durch vermehrte Repression herbeigeführt werden. Der Aufklärungsunterricht in den Schulen sollte kostenneutral umgesetzt werden. Bei Bedarf kann das nötige Fachwissen durch den Einbezug des örtlichen Umweltbeauftragten optimiert werden.

Ein wirkungsvolles Mittel gegen „Littering“ ist aus Sicht der SVP offensichtlich nur eine effiziente Strafverfolgung. Dieser Ansatz, und nicht nur das oberflächliche Informieren und Sensibilisieren, sollte mit dieser Massnahme gewürdigt werden.

13.1 M-10

Die SVP unterstützt den sorgsamen und respektvollen Umgang mit Lebensmitteln. Die angestrebten Informationskampagnen erachten wir hingegen als zu wenig zielführend. Die Mentalität der heutigen Konsumgesellschaft lässt sich durch Kampagnen nicht fundamental ändern. Erzieherische Massnahmen innerhalb der Familie und innerhalb des privaten Umfelds sind demgegenüber viel effektiver.

Aus diesen Gründen beantragt die SVP diese Massnahme dahingehend anzupassen, dass vermehrt auch staatliches Handeln hinterfragt und geprüft werden soll, anstatt Kampagnen und Aktionen zu finanzieren. Es soll reflektiert und geprüft werden, ob durch die heutigen staatlichen Vorgaben, Lebensmittelverschwendung nicht begünstigt wird (Mindestablaufdaten, Lebensmittelnormen usw.).

13.1 E-9

Als Grundlagenhilfsmittel wird ein Musterentsorgungshandbuch für Betriebe von der SVP begrüsst.

 

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