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Vernehmlassung

Teilrevision des Kantonalen Ordnungsbussengesetzes

Prinzipielle Überlegungen und Lösungsansätze

Wir anerkennen den Bedarf des Nachvollzugs der Anpassungen aufgrund des totalrevidierten Ordnungsbussengesetzes auf eidgenössischer Ebene. Zudem begrüssen wir die Klärung von Zuständigkeiten für die Ahndung der neuen, resp. angepassten Ordnungsbussentatbestände, insbesondere die Beibehaltung des Gewaltmonopols bei den Behörden.

Zum Verständnis des Freiheitsbegriffes gehört für die SVP eine bürgerfreundliche, minimale Ausgestaltung des Bussenkatalogs. So sollen nur dort Bussen verhängt werden, wo es nötig ist und die Bussenhöhe soll adäquat sein. In diesem Sinne erwartet die SVP auch für die kommenden Jahre eine zurückhaltende Budgetierung von Busseneinnahmen, damit kein unnötiger Druck auf die ausführenden Organe für Plansollerfüllungen entsteht.

Hingegen setzt sich die SVP für wirkungsvolle Bussen bei Vergehen wie Betteln ein, um Zustände wie aktuell in Basel zu verhindern. Um dem Wirken von mobilen Familienverbänden aus Osteuropa prophylaktisch einen Riegel zu schieben empfehlen wir eine Verdoppelung des Bussgeldes. Den aktuellen Betrag von CHF 80.- erachten wir als zu wenig abschreckend und dieser ist gar tiefer als beispielsweise ein Verstoss gegen das Reitverbot.

Konkrete Anmerkungen Synopse

1.1 / Seite 6: Betteln (§ 17 StrafG) – Erhöhung auf CHF 160.- 1.10/ Seite 7: Verstoss gegen das Verwendungsverbot (§ 3 i.V.m 1 § 7 …) – Beibehaltung von CHF 50.-

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