Vernehmlassung
Teilrevision des Gesundheitsgesetzes (GesG): Anpassung der Regelung der Ersatzabgabe im Notfalldienst
Die SVP des Kantons Schwyz begrüsst die im Vernehmlassungsentwurf vorgesehenen Anpassungen. Die damit verbundene Flexibilisierung der Höhe der Ersatzabgabe im ärztlichen und zahnärztlichen Notfalldienst von Seiten der Regierung ermöglicht einen entsprechenden Handlungsspielraum auf die tatsächlichen Gegebenheiten. Auch wird mit der Anpassung der politische Wille des Kantonsparlamentes umgesetzt.
Anmerkungen zu den einzelnen Paragraphen gemäss Synopse zur Vernehmlassungsvorlage:
Die SVP hat zu den einzelnen Paragraphen gemäss vorliegender Synopse keine inhaltlichen Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen vorzubringen. Die SVP kann der vorliegenden Teilrevision vollumfänglich zustimmen.