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Vernehmlassung

Vernehmlassung zur Neuorganisation des Hochwasserschutzes

Grundsätzlich versteht die SVP vom Bezirk Schwyz die Herausforderungen in Zusammenhang mit der Neuregelung des Hochwasserschutzes. Für die SVP ist es auch nachvollziehbar, dass die Erfüllung dieser Aufgaben eine undankbare Tätigkeit ist, weil in jedem Fall Gelder und Eigentum von Dritten eingefordert werden müssen.

Die aktuelle Vorlage erachten wir aber als einen Schnellschuss, der sich auf einen einzigen Paragraphen im kantonalen Gesetz abstützt. Die Kernessenz vom kantonalen Gesetz, welches wo immer möglich Wuhren als die Funktionsträger über die Sicherheit der Fliessgewässer vorsieht, wird systematisch weggelassen. Der Wille vom Kantonsrat und folgedessen der Mehrheit der Bevölkerung vom Kanton Schwyz wird in dieser Vorlage nicht umgesetzt.

Als Volkspartei ist für die SVP klar, dass der Bezirk entweder eine bessere Vorlage unter Einbezug von Wuhren ausarbeitet oder eine Änderung vom kantonalen Gesetz über das Wasserrecht (451.100) fordert. Sämtlich Paragraphen ab §51 ff und deren inhaltliche Verbindungen wären mit der vorgeschlagenen Lösung nur noch toter Buchstabe.

Weitere Anmerkungen

  • Der Bezirk möchte einerseits die Projektleitung und die Bauherrschaft des Hochwasserschutzes und der stets umstrittenen Renaturierungen übernehmen. Auf der anderen Seite sollen sogenannte Wuhrmeister von nicht mehr existierenden Wuhren vor Ort agieren und über Leistungsvereinbarungen angestellt sein. Die SVP erachtet dieses „Anstellungsverhältnis“ als unglücklich. Fungiert der Wuhrmeister vor Ort faktisch nur als Subunternehmer im Auftrag des Bezirks, ohne eigentliche Befugnisse.
  • Abgleitet aus der vorherigen Anmerkung wird auch eine Nachfolgeregelung der „Wuhrmeister“ nicht mehr möglich sein, da es wie bemerkt in Zukunft keine Wuhren mehr geben wird. Folglich wäre es bereits jetzt konsequent und richtig, wenn die verantwortliche Person vor Ort in einem ordentlichen Anstellungsverhältnis zum Bezirk stehen würde. Somit könnten im Stellenbeschrieb individuell konkret die Tätigkeiten dieser Personen sowie deren Rechte und Pflichten auf das Gewässer bezogen definiert werden.

Fazit:

Die Neuorganisation des Hochwasserschutzes im Bezirk Schwyz ist in dieser Form nicht bis zu Ende gedacht. Die SVP vom Bezirk erwartet entweder eine glaubwürdige und rechtskonforme Umsetzung innerhalb dem aktuell geltenden kantonalen Recht mit den Wuhren oder ein konsequenter Verzicht auf Wuhren mit der Anpassung vom kantonalen Recht und einer ehrlichen und sauberen Organisation mit entsprechenden Personen im Einzug der Fliessgewässer. Im Weiteren verweisen wir auf die Vernehmlassungsantwort der SVP Kanton Schwyz vom Mai 2018.

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