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Vernehmlassung

Richtplananpassung 2022 – Öffentliche Mitwirkung

Einleitende Bemerkungen zur Vernehmlassungsvorlage

Die SVP des Kantons Schwyz bedankt sich beim zuständigen Volkswirtschaftsdepartement und den involvierten Ämtern für die sorgfältige Ausarbeitung der Richtplananpassung 2022. Der Kanton Schwyz ist aufgrund des überdurchschnittlichen Wachstums in der Raumplanung stark gefordert ist. Der kantonale Richtplan ist als strategisches Führungs- und Leitinstrument für die räumliche Entwicklung das zentrale Element für die räumliche Weiterentwicklung unseres Kantons. Es scheint aus Sicht der SVP zentral und wichtig, dass der Kanton die Aufgabe und die Verantwortung wahrnimmt, um die realen Entwicklungen mit dem massiven Bevölkerungswachstum im Bereich der Raumplanung adäquat abzubilden.

Nachfolgend die entsprechende Stellungnahme zu konkreten Themen:

Arbeitszonenbewirtschaftung
Um den Kanton Schwyz als florierenden Wirtschaftsstandort weiter zu etablieren, braucht es Arbeitsplätze und entsprechende Flächen und Standorte. Trotz der Digitalisierung und Etablierung von Home-Office braucht es nach wie vor physische Standorte. Dies wiederum setzt bebaubare Flächen sowie verkehrs-, energie- und datentechnische moderne Infrastrukturen voraus. Die kantonale Raumentwicklungsstrategie sieht die Schaffung von Arbeitsplätzen im Kanton vor, was die SVP unterstützt. Auch die in der Arbeitshilfe zur Arbeitszonenbewirtschaftung formulierten Zielsetzungen entsprechen dieser Bestimmung.

Aus Sicht der SVP ist es aber zentral, dass im Rahmen der neuen Arbeitszonenbewirtschaftung die Gemeindeautonomie in keiner Weise verletzt wird. D.h. die Ausscheidung der Gebiete und die Bewirtschaftung, müssen in enger Zusammenarbeit mit den Gemeinden erfolgen. Sollten einzelne Gemeinwesen die Ausscheidung entsprechender Gebiete ablehnen, so soll davon abgesehen werden.

Fruchtfolgeflächen
Die SVP Kanton Schwyz unterstützt das in der Arbeitshilfe «Umgang mit Fruchtfolgeflächen» beschriebene Vorgehen, das für Land, welches keine FFF-Qualität aufweist, keine Kompensationspflicht bestehen soll. Das Vorgehen für die geplanten Bodenaufwertungen muss auf jeden Fall im Einverständnis und in enger Zusammenarbeit mit den allfällig betroffenen Grundeigentümern sowie den zuständigen Gemeinwesen erfolgen.

Kantonale Landschaftsentwicklungskonzepte
Die Landschaftskonzeption wurde vom Amt für Natur, Jagd und Fischerei, Abteilung Natur- und Landschaftsschutz in Zusammenarbeit mit der Stiftung Landschaftsschutz Schweiz und der Unterstützung einer interdepartementalen Begleitgruppe des Kantons Schwyz erarbeitet. Im ersten Schritt ist die Landschaft des Kantons Schwyz flächendeckend typisiert worden. In einem zweiten Schritt wurden die kantonalen Schlüsselgebiete identifiziert. Die Gebiete gelten als prioritäre Landschaften mit überdurchschnittlicher Bedeutung.

Für die SVP sind die Kriterien für die Festlegung der landwirtschaftlichen Schlüsselgebieten teilweise willkürlich gewählt. Unter Punkt 4 wird genannt, dass ein Kriterium «Intuitive Vorschläge der Workshopteilnehmer» sei. Zudem dürfen sich die Schlüsselgebiete nicht mit BLN-Gebieten oder bestehenden Moorlandschaften überlagern. Die Gründe für die Festlegung solcher Kriterien sind aus Sicht der SVP schleierhaft. Die Art der Festlegung zeichnet nach Meinung der SVP den erfolglosen Versuch zur Installation einer wissenschaftlichen Methodik und ist für die Praxis untauglich.

Für die SVP ist es deshalb auch nicht weiter verwunderlich, dass die Identifizierung der kantonalen Schlüsselgebiete von der interdepartementalen Begleitgruppe und nachfolgend von der Regierung wenig nachvollziehbar ausgefallen ist und deshalb stark hinterfragt werden sollte.

Schlussendlich wurden aus rund 60 Vorschlägen folgende kantonalen Schlüsselgebiete von der interdepartementalen Begleitgruppe als mögliche kantonale Schlüsselgebiete identifiziert und vom Regierungsrat nach der öffentlichen Mitwirkung bestätigt:

  1. Mythen
  2. Muotatal Sunnehalb
  3. Glattalp
  4. Wägital

Im Rahmen des Berichts Analysephase wurden für die entsprechenden Gebiete Landschafsqualitätsziele festgelegt. Aus Sicht der SVP ist es schwierig verständlich, was die Landschaftsqualitätsziele für konkrete Folgen haben werden.

Es gilt diesbezüglich zu erwähnen, dass die SVP Kanton Schwyz bereits in der Vernehmlassungsantwort zur Landschaftskonzeption vom 6. Januar 2020 klar festgehalten hat, dass keine weitergehenden Ziele formuliert werden dürfen. In der Stellungnahme haben wir die Vorgaben vom Bund kritisiert, da diese vor allgegenwärtiger Inkompetenz und offensichtlicher Ferne zu den Herausforderungen der Landbevölkerung nur so strotzten.

Wenig verwunderlich fehlen in der vorliegenden Vorlage sämtliche Informationen über allfällige Massnahmen und Einschränkungen der Eigentümer zum Erreichen von aktuell unbekannten Landschaftsqualitätszielen. Diese Art von Informationspraxis ist weder ehrlich noch schafft es Vertrauen in Bund und Kanton.

Zum aktuellen Zeitpunkt ist es nicht möglich abzuschätzen, welche konkreten Folgen aus den Zielen erwachsen. Aus diesen Gründen lehnt die SVP die Festlegung der Schlüsselgebiete in der aktuellen Überarbeitung des Richtplans ab. Bevor entsprechende Schlüsselgebiete festgelegt werden, müssen die daraus folgenden Massnahmen einschlägig bekannt sein.

Naturgefahren
Neu wird im Richtplantext erwähnt, dass die Auswirkungen des Klimawandels im Bereich der Naturgefahren entsprechend dem aktuellsten wissenschaftlichen Stand berücksichtigt sind. Aus Sicht der SVP kann auf diese Ergänzung verzichtet werden. Wichtig ist, dass Bevölkerung, Sachwerte und natürliche Lebensgrundlagen vor unmittelbaren Naturgefahren optimal geschützt werden können. Dauerhafte Klimaveränderungen können erst über einen Zeitraum von mehreren Jahrzehnten beziehungsweise Jahrhunderten, zuverlässig analysiert und im Ausmass klassifiziert werden. Wobei allfällige daraus folgende Naturgefahren selbstverständlich erfasst werden müssen. Dazu braucht es aber keine spezielle Erwähnung des Klimawandels.

Tourismuszonen
Nach Ansicht der Schwyzer SVP sollte im Richtplan die Grundlage geschaffen werden, um die drei Tourismusschwerpunktgebiete Hoch-Ybrig, Brunni/Mythen/Ibergeregg und Hochstuckli miteinander verbinden zu können. Die Verbindung würde die Möglichkeit bieten, das touristische Angebot und die Attraktivität der verschiedenen Regionen massgeblich zu verbessern und auszubauen. In diesem Sinne sollte der Richtplan in Bezug auf die touristischen Zonen Entwicklungspotenzial bieten und fördern, nicht verhindern.

Windenergienutzung
Die SVP beantragt die ersatzlose Streichung der Eignungsgebiete für neue Windenergieanlagen in den Gebieten Linthebene Nord, Linthebene Süd und Hochstuckli (Engelstock) aus dem Richtplan.

Begründung:

  • Das Windpotenzial in den genannten Gebieten ist viel zu gering
  • Die ausgeschiedenen Gebiete befinden sich teilweise in besiedeltem Gebiet
  • Wohnbauten befinden sich teilweise an der Grenze oder sogar innerhalb der Windzonen
  • In der Linthebene wird ein beliebtes Freizeitsport- und Naherholungsgebiet beeinträchtigt
  • Im Winter werden Sperrungen aufgrund von Eiswurf unumgänglich sein
  • Wertvoller Naturraum wird zerstört
  • Der Standort Hochstuckli befindet sich an einer sehr exponierten Lage und die hohen
  • Windräder wäre weitherum sichtbar, was das unverkennbare Landschaftsbild der
  • Mythenregion stark verändern würde
  • Die Windzonen führen zu einem Konflikt mit dem Vogelschutz

Die schädlichen Auswirkungen auf Mensch und Tier sowie die enorm starke Veränderungen des Landschaftsbildes entziehen einer Ausscheidung von Windzonen im Kanton Schwyz jede Berechtigung. Umso mehr, wenn man betrachtet, dass allfällige Windenergiekraftwerke de facto keinen relevanten Beitrag zur Versorgungssicherheit zu leisten vermögen.

In einer Gesamtbetrachtung und Kosten/Nutzen-Abwägung kommt man zwangsläufig zum Schluss, dass der Kanton Schwyz namentlich aufgrund der geografischen und topografischen Lage kein Windkanton ist.

E-Mitwirkung
Aus Sicht der SVP Kanton Schwyz ist die neue E-Plattform für die Mitwirkung und das Verfassen von Vernehmlassungsantworten ein Fortschritt. Die Bedienung ist aus Sicht der SVP intuitiv und einfach nachvollziehbar.

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