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Editorial

Rahmenabkommen 2.0 – Transparenz Fehlanzeige!

Das neue Rahmenabkommen mit der EU wird uns als alternativlos verkauft, doch die Art und Weise, wie der Bundesrat dieses Abkommen kommuniziert, ist eine Verhöhnung der Schweizer Demokratie. Die Verträge selbst? Nicht öffentlich zugänglich. Stattdessen wurden wir mit sogenannten „Faktenblätter“ abgespeist – oberflächlichen Dokumenten, die mehr verschleiern als erklären.

Diese Intransparenz hat einen Grund: Würden die Schweizer das gesamte Abkommen sehen, wäre der Aufschrei enorm. Diese Rahmenabkommen bedeutet nichts weniger als das Ende unserer Unabhängigkeit. Wir sollen EU-Regeln übernehmen, ohne mitbestimmen zu dürfen, und uns bei Konflikten einem Schiedsgericht unterwerfen, das praktisch ein verlängerter Arm der EU ist. Der Bundesrat nennt das „stabile Beziehungen“. Ich nenne es legislative Fremdbestimmung.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) und der Europäische Gerichtshof (EuGH) haben in der Vergangenheit gezeigt, wie expansiv sie ihre Kompetenzen auslegen. Man erinnere sich an das Klimaseniorinnen-Urteil des EGMR: Eine Handvoll Aktivistinnen und ihre politischen Hintermänner nutzten den Gerichtshof, um eine Klimapolitik zu erzwingen, die weder von Volk noch Parlament legitimiert war. In Strassburg wurde kurzerhand ein neues „Menschenrecht auf Klimaschutz“ erfunden – ein beispielloser richterlicher Übergriff.

Mit dem Rahmenabkommen 2.0 würde der EuGH, eine Instanz, die für ihre dynamische und oftmals eigenwillige Rechtsschöpfung bekannt ist, in der Schweiz noch mehr Einfluss erhalten. Die Schweiz müsste nicht nur bestehende EuGH-Rechtsprechung übernehmen, sondern sich auch zukünftigen Urteilen beugen. Dies betrifft sensible Bereiche wie Personenfreizügigkeit, Stromhandel und Gesundheitsfragen. Damit wird die Schweizer Justiz endgültig zum verlängerten Arm des EuGH, während unser Parlament und unsere Stimmbürger faktisch entmachtet wird.

Und warum das Ganze? Weil uns weisgemacht wird, dass ohne dieses Abkommen der Zugang zum Binnenmarkt gefährdet sei. Doch wie realistisch ist dieses Schreckensszenario? Mit Ausnahme der Personenfreizügigkeit funktionieren die bestehenden bilateralen Verträge gut. Die EU hat grosses Interesse am Handel mit der Schweiz wie umgekehrt – wir sind ihr drittgrösster Handelspartner nach China mit 105,4 Mrd. Euro. Wo ist also die Verhandlungsmacht des Bundesrats geblieben? Oder war er von Anfang an bereit, zu kapitulieren?

Wir dürfen uns weder unsere Rechte nehmen lassen noch uns von unserem eigenen Bundesrat an der Nase herumführen lassen.

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Jan Stocker
SVP Kantonsrat (SZ)
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