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Editorial

Neues Magistratsgesetz ist teurer!

Mit dem Magistratsgesetz sollten ursprünglich Fragen betreffend den Anstellungsbedingungen der Richter und Regierungsräte geklärt, das Ruhegehalt für Regierungsräte abgeschafft und das sogenannte Vollamt eingeführt werden. Punkte, welche ich befürwortet hätte.

In der Gesamtbetrachtung fällt die Vorlage aber leider durch. Die saftige Lohnerhöhung von CHF 70’000 ist völlig unverständlich und unbegründet. Bereits heute beziehen Regierungsräte ein sehr ansehnliches Gehalt von rund CHF 180’000.

Es wird sogar behauptet, es handle sich durch die Abschaffung des Ruhegehalts um eine Sparvorlage. Fake News! Diese Behauptung ist nachweislich falsch. Die durchschnittlichen jährlichen Kosten für die Ruhegehälter haben in den letzten 12 Jahren rund CHF 520’000 betragen. In der einfachen Berechnung liegen die Kosten für die Lohnerhöhung mit CHF 490’000 (7 Regierungsräte * CHF 70’000) zwar tiefer, man darf aber nicht vergessen, die Arbeitgeberbeiträge einzurechnen. Zusammen mit den Arbeitgeberbeiträgen kostet die neue Vorlage mindestens CHF 570’000 und damit rund CHF 50’000 mehr als das alte Modell. Die zusätzlichen Kosten für die neue Rücktrittsprämie von CHF 125’000 sind in dieser Berechnung noch nicht einmal berücksichtigt.

Die massive Lohnerhöhung für Regierungsräte ist somit ungerechtfertigt und übertrieben. Der alte Zopf Ruhegehalt wird nicht abgeschnitten sondern ersetzt mit einem neuen alten Zopf in Form von vergoldeten Rücktrittsprämien. Aus diesen Gründen empfehle ich die Vorlage abzulehnen. Die Ablehnung ermöglicht es, eine vernünftigere Vorlage auszuarbeiten.

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