Keine Steuerrabatte für E-Autos!
Die Berechnung der Motorfahrzeugsteuer im Kanton Schwyz erfolgt auf Grundlage des Verhältnisses zwischen Leistung und Gesamtgewicht. Das führt in der Praxis dazu, dass Sportwagen mit hoher Leistung und geringem Gewicht tendenziell höhere Steuerbeträge zahlen, während Familienautos, Handwerkerfahrzeuge und Kleinwagen aufgrund ihrer moderaten Motorisierung niedrigere Abgaben leisten müssen.
Dieses Besteuerungsprinzip hat sich bewährt, funktioniert technologieunabhängig und ist fair.
Nun haben Kantons- und Regierungsrat aber beschlossen, ein neues Steuersystem speziell für Elektrofahrzeuge einzuführen. Dieser Vorschlag sieht vor, Elektroautos nur noch über das Gesamtgewicht zu besteuern. Mit dem neuen Besteuerungsprinzip will man E-Fahrzeuge vor allem aus ideologischen Gründen teilweise massiv begünstigen. Und das ungeachtet der Tatsache, dass diese bereits heute privilegiert sind, in dem sie im Vergleich zu den Verbrennern keine Mineralölsteuer bezahlen (über 70 Rappen je Liter Diesel oder Benzin).
Zudem führt die neue Besteuerung bei den E-Fahrzeugen zu völlig unvernünftigen Zuständen: Elektrische Kleinbusse beispielsweise, welche von Familien oder Handwerkern genutzt werden, würden neu mehr als doppelt so hoch besteuert. Auf der anderen Seite erhalten Hochleistungs-E-Boliden einen Steuerrabatt von teilweise über 70 Prozent. Das kann es nicht sein, weshalb mittlerweile nicht mehr nur die SVP, sondern auch die Schwyzer Mitte-Partei und der Kantonale Gewerbeverband die Vorlage zur Ablehnung empfehlen.