Editorial
Kein Stimmrecht ohne Integration!
Haben Sie gewusst, dass Ausländer eine Niederlassungsbewilligung erhalten können, ohne die Integrationskriterien erfüllen zu müssen?
![](https://www.svp-sz.ch/wp-content/uploads/sites/35/adolf-faessler-low-new.jpg)
Gerne können Sie dies auf dem entsprechenden Merkblatt des Migrationsamts des Kantons Schwyz nachlesen. Die Niederlassungsbewilligung ist also beileibe kein Garant für eine gelungene Integration. Trotzdem soll dieser Umstand ausreichen, um das Stimmrecht zu erhalten.
Das kann es doch nicht sein.
Zuerst soll sich gehörig integrieren, wer mitbestimmen will. Dies ist erst nach einer gelungenen Einbürgerung der Fall.
Darum ganz klar Nein zum Ausländerstimmrecht.