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Editorial

Ersatzvornahme gerechter ausgestalten

Im Kanton Schwyz wird der erschwingliche Wohnraum für die heimische Bevölkerung immer weniger. Nebst ungebremster Zuwanderung ist auch der Platzbedarf für echte und unechte Flüchtlinge ein konstanter und wachsender Mitbewerber.

Das schlägt sich auch in der Leerwohnungsziffer nieder: Diese pendelt im Kanton Schwyz je nach Gemeinde zwischen 0 und 3.35 (Letzte Erhebung von 2024).

Im Wettbewerb um günstigen Wohnraum hat die heimische Bevölkerung zusehends das Nachsehen, da der freie bezahlbare Wohnraum in steigendem Masse auch von den Gemeinden für Asylsuchende absorbiert wird.

Man scheut sich zudem offensichtlich, Containerlösungen für Asylsuchende in Erwägung zu ziehen.

Es gilt nun ein Zeichen zu setzen und den Druck auf die fehlgeleitete Politik in Bern zu erhöhen. Dazu braucht es auch Anstrengungen des Kantons, diesem Unmut Ausdruck zu verleihen.

Im Kanton Schwyz sind die Gemeinden für die Unterbringung und Betreuung der ihnen zugewiesenen Asylsuchenden und Flüchtlinge verantwortlich. Wenn eine Gemeinde dieser Pflicht nicht nachkommt, kann der Kanton eine Ersatzvornahme anordnen. Dies ist in § 13 des kantonalen Gesetzes zum Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und zum Asylgesetz (Migrationsgesetz, MigG) geregelt.

Diese Abgabe ist progressiv ausgestaltet, d.h., ihre Höhe richtet sich nach der Anzahl der zugewiesenen Personen und deren Aufenthaltsdauer.

Die im kantonalen Migrationsgesetz (§ 13) und in der zugehörigen Verordnung (§ 15) definierte Ersatzvornahme für nicht an die Gemeinde zuweisbare Asylsuchende wird aufgrund nicht abreissender Ströme und knapper werdendem Wohnraum absehbar bei diversen Gemeinden zu massiven Problemen führen.

Für Gemeinden, die fiskalisch weniger komfortabel unterwegs sind, ist das eine das gesunde Mass übersteigende Belastung.

Hierbei ist stossend, dass die Ersatzabgabe über die Zeit und über die Anzahl von Asylsuchenden progressiv ausgestaltet ist.

Das verschafft bessergestellten Gemeinden einen klaren Vorteil, da dort die Mittel reichlich vorhanden sind und die Abgaben daher weniger schmerzen.

Gemeinden mit knappem Budget erwachsen daraus im Vergleich Nachteile, weil solche Ausgaben für diese schwerer zu stemmen sind.

Mit unserer Motion fordern wir den Regierungsrat auf, den Kantonsrat eine Vorlage zu unterbreiten oder andere Massnahmen zu treffen, damit künftig unabhängig von der Anzahl und Dauer der Nichtplatzierung von Asylsuchenden immer der tiefste Wert von aktuell CHF 55.- je AS/T zur Anwendung kommt.

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