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Medienmitteilung

SVP lehnt die Revision des Gesetzes über Magistratspersonen klar ab

Die Staatswirtschaftskommission (STAWIKO) will die Beratung vom Gesetz über Magistratspersonen im Mai 2022 abschliessen und danach dem Kantonsrat überweisen. Die SVP Kanton Schwyz lehnt das Gesetz in der vorliegenden Form ab und fordert die Kommission die Beratung des Geschäfts per sofort einzustellen.

Seit längerer Zeit steht die Revision des Gesetzes über Magistratspersonen auf der Traktandenliste der Staatswirtschaftskommission. Für die SVP ist jedoch klar, eine Vorlage, welche höhere Löhne für Mitglieder des Regierungsrates oder goldene Fallschirme einführen will, wird die Partei mit Sicherheit ablehnen. Von dem her fordert die Volkspartei die STAWIKO auf die Beratung des Geschäfts einzustellen und nicht weiter zu verfolgen.

Immer wieder war die Anpassung des Gesetzes über Magistratspersonen Thema. Nach wie vor ist aber weder die Dringlichkeit gegeben dieses Gesetz anzupassen, noch ist es so, dass die Regierungsräte am Hungertuch nagen mit einem Lohn von über CHF 180’000.–.

Die geplanten Abgangsentschädigungen sind ebenfalls viel zu hoch. In der aktuellen Fassung würden Mitglieder des Regierungsrates horrende Abgangsentschädigungen von mehreren hunderttausend Franken erhalten bei einer Abwahl. Auch wenn die bestehenden Ruhegehälter wegfallen sollten. Zusätzliche goldene Fallschirme und massiv höhere Löhne kommen für die SVP nicht in Frage.

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