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Vorstoss

Interpellation | Transparenz und Konsequenz bei der Arbeitsintegration von Personen mit Schutzstatus S

Vorstoss von SVP-Kantonsräte Roland Lutz und Lukas Kauflin

Seit dem 1. Dezember 2025 verfügen die Kantone bei der Arbeitsintegration von Personen mit Schutzstatus S über deutlich mehr Handlungsspielraum. Wer Sozialhilfe bezieht, kann seither verbindlich zur Teilnahme an beruflichen Integrationsmassnahmen verpflichtet werden. Bei unbegründeter Verweigerung lassen sich die Unterstützungsleistungen rechtmässig kürzen.

Diese neuen rechtlichen Möglichkeiten entfalten ihre Wirkung jedoch nur bei konsequenter Anwendung. Um die tatsächliche Belastung unseres Sozialsystems sowie die Arbeitswilligkeit der Betroffenen realistisch einschätzen zu können, fehlen derzeit belastbare Daten. Es braucht weitreichende Transparenz hinsichtlich der anfallenden Kosten, der erzielten Wirkung und der Praxis in den Schwyzer Gemeinden und Bezirken. Nur mit einem detaillierten, regelmässigen Reporting lässt sich überprüfen, wie stark die Arbeitstätigkeit vor Ort tatsächlich eingefordert wird.

Da die wesentlichen Rahmenbedingungen durch das Bundesrecht vorgegeben sind, liegt der primäre kantonale Hebel in der wirkungsvollen Umsetzung der bestehenden Instrumente zur Arbeitsintegration. Gleichzeitig erwarten die Steuerzahler, dass sich der Regierungsrat in der Pflicht sieht, auf Bundesebene Nachdruck für eine Überarbeitung des Status S zu erzeugen, damit die ukrainischen Flüchtlinge nicht dauerhaft in die Sozialsysteme abrutschen.

Vor diesem Hintergrund bitte wir den Regierungsrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:

Allfällige datenschutzrechtliche Einschränkungen, insbesondere das Risiko der ReIdentifizierung in kleinen Gemeinden, sind durch eine geeignete Aggregation der Daten (beispielsweise auf Bezirksebene) zu wahren.

  1. Ist der Regierungsrat bereit, rückwirkend für das Jahr 2026 sowie künftig in Form eines Quartalsreportings auf Kantons-, Bezirks- und Gemeindeebene folgende Kennzahlen auszuweisen: Anzahl Personen mit Status S (aufgeschlüsselt nach Geschlecht, Altersgruppe, schulpflichtigen Kindern und Rentnern), Anzahl Familien sowie deren Erwerbsquote und Sozialhilfequote, allgemeine Erwerbsquote (aufgeschlüsselt nach Sektoren, mit separatem Ausweis der öffentlichen Hand) sowie die Integrationskosten und finanzielle Belastung für die Gemeinden und Bezirke?
  2. Wie gedenkt der Regierungsrat die Faktoren Sprachniveau, Sozialhilfeabhängigkeit und tatsächliche Arbeitstätigkeit systematisch zu erheben und in das geforderte Reporting zu integrieren? Anhand welcher messbarer Parameter (beispielsweise Präsenzquote in Sprachkursen, Anzahl nachgewiesener Bewerbungsbemühungen) wird die Mitwirkungspflicht der Betroffenen kantonsweit einheitlich erfasst und sanktionsrechtlich bewertet?
  3. Ist der Regierungsrat bereit, im Sinne der Transparenz über die Arbeitsverpflichtungen künftig regelmässig Vollzugsdaten auszuweisen? Im Zentrum stehen dabei die Anzahl Verweigerungen von Ein- oder Wiedereingliederungsmassnahmen, die Anzahl Abbrüche oder Verweigerungen von Sprachkursen inklusive Erfolgsquote beim Erreichen des angestrebten Sprachniveaus, die Anzahl und Höhe der ausgesprochenen Sanktionen sowie die Zahl der beim RAV angemeldeten Personen im Verhältnis zu allen nicht-arbeitstätigen Status-S-Inhabern.
  4. Verfügt der Kanton Schwyz im Bereich der Arbeitsintegration über ein systematisches, kantonsweites Case-Management? Falls ja, wie hoch ist die aktuelle Erfolgsquote?
  5. Nutzt der Kanton Schwyz die seit dem 1. Dezember 2025 bestehenden rechtlichen Möglichkeiten zur Leistungskürzung bei unbegründeter Nichtteilnahme an Integrationsmassnahmen heute bereits konsequent? Falls nein, weshalb nicht?
  6. Wäre der Regierungsrat bereit, die kantonalen Grundlagen dahingehend anzupassen, dass arbeitsfähige Sozialhilfebeziehende mit Status S nach einer definierten Frist zwingend beim RAV angemeldet werden, einen verbindlichen individuellen Integrationsplan erhalten und bei Verweigerung von Massnahmen konsequent mit den gesetzlich zulässigen Kürzungen sanktioniert werden?
  7. Wie setzt sich der Regierungsrat gegenüber dem Bund konkret dafür ein, dass der Status S rasch überarbeitet wird und wirksame Massnahmen ergriffen werden, um ein dauerhaftes Verbleiben der Betroffenen in den Sozialwerken zu verhindern?

Für die Beantwortung danken wir im Voraus.

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