Kanton strebt weiterhin tiefes Unterstützungsniveau für Ukrainer an
Die Pläne des Bundesrates zur Anpassung der Asylverordnung haben im Kanton Schwyz eine rasche und erfreuliche Reaktion ausgelöst. Nachdem Kantonsrat Roland Lutz (SVP, Einsiedeln) in einer Kleinen Anfrage wissen wollte, ob der Kanton Schwyz ukrainische Staatsangehörige mit Schutzstatus S nach fünf Jahren Aufenthalt weiterhin auf einem tieferen Unterstützungsniveau belassen will, liegt nun die Antwort des Volkswirtschaftsdepartements vor.

Die Regierung zeigt sich hierbei äusserst proaktiv und verdient dafür grosses Lob: Der Kanton Schwyz setzt sich bereits seit mehreren Monaten auf Bundesebene genau für dieses Anliegen ein, um eine finanzielle Überforderung der Gemeinden zu verhindern. Parallel zur laufenden Vernehmlassung des Bundes hat das Volkswirtschaftsdepartement in Absprache mit dem Verband Schwyzer Gemeinden und Bezirke (vszgb) bereits eine entsprechende Teilrevision der kantonalen Migrationsverordnung vorbereitet.
Diese soll per 1. Januar 2027 in Kraft treten und stellt sicher, dass Personen mit Aufenthaltsbewilligung weiterhin nach den tieferen Asylsozialhilfe-Ansätzen statt nach den teureren SKOS-Richtlinien unterstützt werden. Damit handelt die Schwyzer Regierung zielgerichtet, vorausschauend und im Sinne der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler.
