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Interpellation | Zukunftssicherung bestehender Betriebe ausserhalb der Bauzone

Im Kanton Schwyz gibt es verschiedene Gewerbe-, Produktions- und Dienstleistungsbetriebe, die historisch gewachsen sind und sich heute ausserhalb der Bauzone befinden. Diese Unternehmen bestehen seit Jahrzehnten an ihren heutigen Standorten und haben sich dort zu wichtigen Arbeitgebern entwickelt.

Diese Betriebe schaffen und sichern Arbeitsplätze, bilden Lernende aus, vergeben Aufträge an andere regionale Unternehmen und leisten einen wichtigen Beitrag zur lokalen und kantonalen Wertschöpfung. Gerade in ländlich geprägten Regionen sind solche Unternehmen ein wichtiger Bestandteil einer dezentralen und vielfältigen Wirtschaftsstruktur.

Dabei handelt es sich nicht um nachträglich oder widerrechtlich ausserhalb der Bauzone angesiedelte Betriebe. Vielmehr wurden diese Unternehmen beziehungsweise ihre Betriebsbauten an ihren Standorten ursprünglich rechtmässig erstellt und bewilligt. Erst spätere Änderungen der Raumplanung, der Nutzungsplanung oder der Zonenzuweisung führten dazu, dass sich ihre heutigen Standorte nun ausserhalb der Bauzone befinden oder die bestehende betriebliche Nutzung nicht mehr vollständig zonenkonform ist.

Gleichzeitig kann die heutige raumplanungsrechtliche Situation für bestehende Betriebe ausserhalb der Bauzone zu erheblichen Unsicherheiten führen insbesondere, wenn die Gesetzgebung künftig noch weiter verschärft wird. Notwendige betriebliche Anpassungen, Investitionen in bestehende Gebäude oder die langfristige Planung des Unternehmens können erschwert werden, wenn die bestehende Nutzung nicht zonenkonform ist und lediglich aufgrund von Bestandes- oder Ausnahmebestimmungen weitergeführt werden kann. Eine Umsiedlung ist für viele kleinere Betriebe wirtschaftlich nicht tragbar und es fehlt an ausreichend Gewerbe- und Industrieland in vielen Gemeinden und Bezirken.

Dabei geht es ausdrücklich nicht darum, neue Gewerbestandorte ausserhalb der Bauzone zu ermöglichen oder bestehenden Unternehmen eine substanzielle Expansion zu erlauben. Vielmehr stellt sich die Frage, wie Unternehmen, die seit vielen Jahren oder Jahrzehnten an ihrem Standort bestehen, eine langfristige rechtliche und planerische Perspektive erhalten können, damit sie ihren bestehenden Betrieb weiterführen und die dafür notwendigen Investitionen tätigen können.

Eine solche Lösung muss mit den übergeordneten Zielen der Raumplanung und insbesondere mit dem Grundsatz der Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet vereinbar sein. Gleichzeitig sollte der vorhandene rechtliche und planerische Handlungsspielraum dort genutzt werden, wo damit bestehende Arbeitsplätze und regionale Wertschöpfung gesichert werden können, ohne zusätzliche Zersiedelung zu verursachen.

Vor diesem Hintergrund wird der Regierungsrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Wie beurteilt der Regierungsrat die heutige Situation bestehender Gewerbe-, Produktions- und Dienstleistungsbetriebe ausserhalb der Bauzone, die an ihren Standorten ursprünglich nach dem damals geltenden Recht rechtmässig erstellt und bewilligt wurden, deren bestehende Nutzung aufgrund späterer Änderungen der raumplanungs- oder zonenrechtlichen Rahmenbedingungen heute jedoch nicht oder nicht mehr vollständig zonenkonform ist?
  2. Welche Möglichkeiten bestehen nach geltendem Bundes- und Kantonsrecht, um historisch gewachsenen und rechtmässig bestehenden Betrieben ausserhalb der Bauzone eine dauerhafte zonenrechtliche beziehungsweise planerische Absicherung ihres bestehenden Betriebs zu ermöglichen?
  3. Welche kantonalen, kommunalen oder sonderplanerischen Instrumente können eingesetzt werden, um für solche Betriebe eine langfristige Rechtssicherheit zu schaffen?
  4. Ist der Regierungsrat bereit zu prüfen, ob für bestehende Betriebe ausserhalb der Bauzone ein klar definierter Lösungsweg geschaffen werden kann, der deren Weiterbestand und notwendige betriebliche Anpassungen ermöglicht, ohne damit eine wesentliche Expansion oder die Schaffung neuer Gewerbestandorte ausserhalb der Bauzone zu ermöglichen?
  5. Welche Kriterien müssten aus Sicht des Regierungsrates erfüllt sein, damit eine solche zonenrechtliche Absicherung möglich wäre – beispielsweise hinsichtlich Bestandesdauer, bestehender Arbeitsplätze, betrieblicher Notwendigkeit, zusätzlicher Flächenbeanspruchung sowie Auswirkungen auf Landschaft, Landwirtschaft und Erschliessung?
  6. Sieht der Regierungsrat aufgrund der volkswirtschaftlichen Bedeutung dieser Unternehmen Handlungsbedarf, bestehende kantonale Instrumente anzupassen oder gegenüber dem Bund auf entsprechende Verbesserungen der rechtlichen Rahmenbedingungen hinzuwirken?
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SVP Kantonsrat (SZ)
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