SVP fordert Rudelentnahme!
Die in den letzten Tagen und Wochen dokumentierten Risse durch Grossraubtiere stellen viele Landwirte vor grosse Herausforderungen. Für betroffene Tierhalter geht es längst nicht mehr nur um den Verlust einzelner Nutztiere, sondern um die Sicherheit ihrer Herden, den zusätzlichen Aufwand für nicht nachweisbar wirksame Herdenschutzmassnahmen und nicht zuletzt um die wirtschaftliche Existenz ganzer Betriebe.

Besonders besorgniserregend sind Berichte über Situationen, in denen sich Wölfe in unmittelbarer Nähe von Siedlungsgebieten aufhalten, dabei Nutztiere reissen und trotz einer als erheblich wahrgenommenen Gefährdung lediglich Vergrämungsmassnahmen eingesetzt werden. Es scheint offensichtlich, dass die Vorfälle ein unerwünschtes Verhalten des bekannten Chöpfenbergrudels im Sinne des eidgenössischen Jagdgesetzes darstellen.
Vor diesem Hintergrund ist deshalb eine sofortige Prüfung einer vollständigen Rudelentnahme des Chöpfenbergrudels unabdingbar. Die geltende Jagdgesetzgebung sieht in einer Situation wie der vorliegenden ausdrücklich die Möglichkeit vor, sämtliche Wölfe eines Rudels zu entnehmen. Weil der Mindestbestand an Wolfrudeln nach Anhang 3 des Jagdgesetzes in der Region Zentralschweiz gewährleistet ist, fordern wir den Kanton auf, sofort einen entsprechenden Antrag zur Rudelentnahme nach Art. 7a JSG i.V.m. Art. 4b Abs. 3 lit. b JSV zu stellen.
Diese ausserordentlich schwierige Situation verlangt aus unserer Sicht nun konsequente Massnahmen. Die Sicherheit der Bevölkerung muss wieder an erste Stelle gestellt werden.
