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Interpellation: Härtefallklausel führt zu Täterschutz

Nach Annahme der Ausschaffungs-Initiative im Jahre 2010 dürfen kriminelle Ausländer nur noch in Ausnahmesituationen in der Schweiz bleiben. Doch die neusten publizierten Zahlen zeigen das verstörende Gegenteil; zwischen den Kantonen gibt es zudem auffällig grosse Unterschiede. Der Kanton Schwyz liegt mit einer Ausschaffungsquote von 62% im Mittelfeld.

Das Gesetz zur Ausschaffungs-Initiative verlangt, dass automatisch ausgeschafft werden muss, wer wegen bestimmter Delikte verurteilt worden ist:

  • vorsätzliche Tötungsdelikte,
  • Vergewaltigung oder andere schwere Sexualdelikte,
  • Gewaltdelikte wie Raub,
  • Menschenhandel,
  • Drogenhandel,
  • Einbruchsdelikte,
  • Missbrauch von Leistungen der Sozialversicherungen oder der Sozialhilfe.

Dank der vom Parlament – gegen Widerstand der SVP – eingebauten Härtefallklausel können die Gerichte von einem Landesverweis absehen – etwa, wenn ein Ausländer hier geboren ist oder zumindest schon sehr lange hier lebt, wenn seine Familie hier ist, wenn seine Wiedereingliederung im Heimatland kaum gelingen dürfte oder aber wenn der Gesundheitszustand des Verurteilten eine Ausschaffung nicht zulässt.

In der realen Konsequenz heisst das: Hunderte ausländische Verbrecher dürfen weiterhin in unserem Land bleiben. Allein 2019 erhielten 1183 kriminelle Ausländer keinen Landesverweis, obwohl sie für eine Straftat verurteilt worden waren, die gemäss Verfassung und Strafgesetzbuch zwingend zu einer Ausschaffung führen muss. 2019 erhielten 10 Vergewaltiger, 99 Drogendealer, 36 Schläger, 22 Pädophile und 16 Entführer keinen Landesverweis.

Fragen an den Regierungsrat:

  1. Wie viele von der Ausschaffungsinitiative betroffene Straftäter erhielten in den letzten 3 Jahren im Kanton Schwyz einen Landesverweis und wie viele wurden tatsächlich ausgeschafft? Aufgrund welcher Straftatbestände geschah das?
  2. Wie viele Anträge auf Landesverweis wurden durch die Staatsanwaltschaften gestellt und wie viele davon wurden von den Gerichten abgelehnt?
  3. Wer entscheidet, ob ein Antrag auf Landesverweis gestellt wird bzw. wer entscheidet, ob ein Härtefall vorliegt?
  4. In wie vielen Fällen wurden aufgrund eines Härtefalls von einem Landesverweis /einer Ausschaffung abgesehen und was für Delikte hatte der jeweilige Täter begangen?
  5. Der Kanton Luzern setzt den Volkswillen um: 54 Verurteilungen, die einen Landesverweis rechtfertigen, führten 2019 zu 49 Ausschaffungen – macht eine Quote von 90 Prozent. Der Kanton Schwyz wendet die rechtliche Umsetzung der Ausschaffungs-Initiative nicht so strikt an: seine Ausschaffungsquote liegt 2019 nur bei 62 Prozent. Wie erklärt die Regierung des Kanton Schwyz diesen massgeblichen Unterschied zwischen den Kantonen Luzern und Schwyz?

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