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Interpellation | Dauerhaft mit ukrainischen Kontrollschildern unterwegs: Rechtsungleichheit und Kontrollpraxis im Kanton Schwyz

Mit dem Ausbruch des Krieges in der Ukraine und der Einführung des Schutzstatus S wurde für Fahrzeuge von Schutzbedürftigen eine temporäre Übergangslösung geschaffen. Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) hat diese Praxis jedoch per 1. Juli 2024 grundlegend korrigiert.

Da Personen mit Schutzstatus S seither rechtlich wie Personen mit Wohnsitz in der Schweiz behandelt werden, sind die Sonderbewilligungen (Formular 15.30) ausgelaufen. Betroffene Fahrzeuge hätten längst verzollt, als Umzugsgut angemeldet oder in Schweizer Kontrollschilder umgewandelt werden müssen.

Dennoch fallen auf den Strassen im Kantons Schwyz nach wie vor zahlreiche Fahrzeuge mit ukrainischen Kontrollschildern auf; zum Teil von Personen, die sich bereits seit Jahren im Land aufhalten. Dies wirft Fragen zur Rechtsgleichheit und zum Vollzug auf. Jede in der Schweiz wohnhafte Person ist verpflichtet, ihr Fahrzeug nach Fristablauf zu immatrikulieren, die Motorfahrzeugsteuer zu entrichten, die MFK einzuhalten und eine in der Schweiz gültige Haftpflichtversicherung nachzuweisen. Zudem führt das Fortbestehen ausländischer Kennzeichen im Alltag zu Problemen bei der Ahndung von Verkehrsregelverletzungen (Radar- und Parkbussen).

Wir bitten den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie beurteilt der Regierungsrat die Tatsache, dass im Kanton Schwyz – trotz des im Juli 2024 vom Bund vollzogenen Endes der Sonderzollbewilligungen (Formular 15.30) für Personen mit Schutzstatus S – weiterhin Fahrzeuge mit ukrainischen Kontrollschildern im Umlauf sind?
  2. Welche Kontrollen führt die Kantonspolizei Schwyz gezielt durch, um zu überprüfen, ob Lenker mit ukrainischen Kennzeichen ihren Wohnsitz in der Schweiz haben und die gesetzlichen Fristen zur Fahrzeugumregistrierung eingehalten wurden?
  3. . Wie wird bei Fahrzeugen mit ukrainischen Kennzeichen, deren Halter seit mehr als einem Jahr in der Schweiz leben, die Einhaltung der obligatorischen MotorfahrzeugHaftpflichtversicherung, der Strassenverkehrsabgaben sowie der periodischen technischen Fahrzeugprüfung (MFK) sichergestellt?
  4. Wie handhabt die Kantonspolizei Schwyz die Einbringung und den Vollzug von Verkehrsbusserhöhungen oder hängigen Verfahren (z. B. Geschwindigkeitsüberschreitungen) bei Lenkern von Fahrzeugen mit ukrainischen Kontrollschildern, und bei wie vielen Fällen kam es zu Forderungsausfällen?
  5. Ist der Regierungsrat bereit, die Kontrolltätigkeit des Strassenverkehrsamtes und der Polizei in Zusammenarbeit mit dem Bund zu verstärken, um diese schleichende Umgehung der Immatrikulations- und Steuerpflichten im Kanton Schwyz konsequent unterbinden zu lassen?»
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über den Autor
Marco Steiner
SVP Kantonsrat (SZ)
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