Vernehmlassung
Vernehmlassung: Teilrevision Gesetz über das Halten von Hunden
Im Bewusstsein der Sensibilität des Themas Hundehaltung begrüsst die SVP die vorliegende Teilrevision grundsätzlich.
Die SVP lehnt Rassenverbote ebenfalls ab und erachtet obligatorische Hundeerziehungskurse als zielführende Massnahme, um dem öffentlichen Interesse an Sicherheit und Ordnung angemessen zu entsprechen.

Die SVP hält es für wesentlich, dass die im Gesetz verankerte Leinenpflicht sowie die entsprechenden Ausnahmen wirksam kontrolliert werden. Insbesondere in Wandergebieten zeigt sich, dass häufig weniger als 50 % der Hunde angeleint sind. Gesetzliche Vorgaben verlieren jedoch an Wirkung, wenn deren Einhaltung nur unzureichend überprüft wird.
Im Einzelnen beurteilt die SVP die Ansinnen wie folgt:
- Schaffung einer formell-gesetzlichen Grundlage im Veterinärgesetz für bestimmte, einschneidende Massnahmen gegenüber Haltern von verhaltensauffälligen Hunden:
und damit verbunden
- klare gesetzliche Kompetenzordnung zwischen Gemeinden und Kantonstierarzt:
- Keine Einwände
- Aufhebung der Pflicht, hitzige Hündinnen einzusperren:
- Keine Einwände
- Lockerung der Leinenpflicht für Polizei-, Rettungs- und andere Diensthunde sowie Blindenführ-, Behinderten- und Assistenzhunde:
- Keine Einwände
- Prüfung eines Verbots oder einer Bewilligungspflicht für bestimmte Hunderassen (Listenhunde:
- Keine Einwände
- Prüfung der Einführung von obligatorischen Hundeerziehungskursen:
- Keine Einwände, ausser:
- Hinsichtlich § 2b (neu) Abs. 1 lit. c erwartet die SVP eine Erklärung, weshalb selbst langjährige Hundebesitzer beim Import eines Hundes aus dem Ausland verpflichtet sein sollen, einen Hundekurs zu absolvieren.
- Überprüfung der Hundesteuer / Anpassung von weiteren überholten Bestimmungen:
- Keine Einwände, ausser:
- Diese Kompetenzverschiebung vom Souverän zum Gemeinderat erachten wir als Eingriff in die Autonomie der Gemeinde. Jede Gemeinde soll selber entscheiden, ob sie die Kompetenz an den Gemeinderat delegieren will oder nicht. Wir plädieren dafür, dass Spielraum bleibt, dass Gemeinderat oder der Souverän diese Kompetenz innehaben können.
- Versicherungsobligatorium:
- Wirkt auf den ersten Blick liberalisierend und als Beitrag zum Bürokratieabbau. Dennoch ist zu berücksichtigen, dass nach unserer Auffassung jeder Halter für seinen Hund haften soll. Ohne Versicherungspflicht besteht jedoch die Gefahr, dass Geschädigte ihre Ansprüche nicht durchsetzen können – insbesondere dann, wenn der Halter wirtschaftlich nicht in der Lage ist, Schadenersatz zu leisten. Erfahrungsgemäss betrifft dies häufig gerade Halter von Hunden mit mangelnder Erziehung oder Verhaltensproblemen.
- Hundemarke
- Keine Einwände
