Teilrevision Transparenzgesetz | Neuregelung anonymer Spenden
Obschon die SVP das Transparenzgesetz (TPG) bekanntlich ablehnte, respektiert sie selbstverständlich den Schwyzer Volksentscheid vom 4. März 2018. Unsere Partei anerkennt auch die Notwendigkeit, dem Bundesgerichtsurteil vom 26. Oktober 2020 (1C_388/2019) Rechnung zu tragen. Der Revisionsbedarf ist aus Sicht der SVP somit gegeben.

Hinsichtlich der vom Regierungsrat vorgeschlagenen Anpassung von § 2 Abs. 3 TPG gibt die SVP allerdings folgende Praxisaspekte zu bedenken:
– Gegenüber der ursprünglichen Obergrenze von CHF 1’000/Person und Jahr erscheint die vorgeschlagene Obergrenze von total CHF 1’000.–/Jahr gerade für grössere Parteien wie die SVP als zu tief angesetzt. In einem typischen Vereinsjahr mit mehreren Standaktionen oder vergleichbaren Publikumsanlässen können die typischen, spontanen Kleinzuwendungen einzelner Sympathisanten bei grösseren Parteien CHF 1’000/Jahr schnell übersteigen. Der umständliche Annahmestopp würde somit ausgelöst, obwohl kein Anlass zur Sorge bestünde, dass einzelne Wohlhabende eine Partei «kaufen». Hier eilt der Regierungsrat mit seinem Vorschlag dem Bundesgericht u.E. allzu gehorsam voraus.
– Um der Grösse einer Partei (und letztlich dem Verhältnismässigkeitsprinzip) Rechnung zu tragen, würde es die SVP gerechter empfinden, anstatt einer statischen eine relative Betragsobergrenze einzuführen. Diese könnte sich entweder nach den jährlichen, ordentlichen Mitglieder- und Mandatsbeiträgen oder nach der Anzahl der Parteimitglieder bemessen. Je mehr Mitglieder eine Partei hat, umso höher sollte ihre gesamthafte Freigrenze für die Annahme anonymer Spenden sein. Tabellarische Darstellungen würden dabei die Praxishandhabung für unsere Milizorganisationen vereinfachen.