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Editorial

Selbstbetrug

Zur Abstimmung über die Neutralitätsinitiative vom 27. September

Nationalrat Heinz Theiler kritisiert die starre Neutralität der Initianten und dass diese die Schweiz nicht schütze.

Er begründet dies mit der Einschränkung bei Sanktionen, einzig UNO-Sanktionen dürften mitgetragen werden. Missachtungen des Völkerrechts oder gewaltsame Grenzverschiebungen müsste man achselzuckend hinnehmen. Das zur Theorie.

Machen wir die Probe mit Exempel. Die Schweiz hätte also im zweiten Weltkrieg Deutschland, nach dem Angriff auf Polen, sofort sanktionieren müssen. Diese Sanktionen hätten beim Angriff auf Frankreich, England uvm. mehrmals verstärkt werden müssen.

Gottseidank hat General Guisan verstanden, dass Sanktionen – bei aller Empörung – hier nicht im Interesse der Schweiz gestanden sind. Nur die neutrale Schweiz hatte eine Überlebenschance.

Es gibt keine starre oder flexible Neutralität. Sobald die Neutralität mit Adjektiven ergänzt wird, verlässt man diesen Grundwert.

Dies hat General Guisan im Jahr 1946 festgehalten. «Die Schweizer Armee konnte ihre Pflicht nur erfüllen, weil unser Land bereit war, den Preis für die Neutralität bis zum Äussersten zu zahlen».

Die Sanktionen der Schweiz gegen die Russische Föderation kamen durch Empörung und Erpressung zu Stande. Sie schaden unserer Glaubwürdigkeit. Die Russische Föderation verfügt über die grössten Rohstoffvorkommen und hat eine grosse Agrarproduktion. Die Sanktionen sind darum nahezu wirkungslos.

Die Schweiz ist ein Kleinstaat und sollte den Grössenwahn meiden. Auch dann, wenn man von Grossmächten erpresst wird.

Das Ja-Komitee will zum Schutz des Bürgers den Neutralitätsbegriff in der Bundesverfassung festhalten. Ein Ja schützt uns vor jeder kriegerischen Parteinahme. Wie damals im zweiten Weltkrieg, als neutraler Fels umringt von Kriegsnationen.

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Fredy Prachoinig
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