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Medienmitteilung

SVP des Kantons Schwyz wehrt sich gegen eine unnötige Verteilung von Steuer-Millionen

Am 25. Juni 2020 hat der Kantonsrat einen Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Geld zurück in den Kanton Schwyz» beschlossen. Mit diesem Gegenvorschlag wurde zwar der grundsätzliche Finanzierungsvorschlag des Regierungsrates übernommen, was die SVP positiv wertet. Leider wurde der vernünftige Kompromissvorschlag des Regierungsrates, die Höhe des kantonalen Beitrags auf eine Million zu beschränken, leichtfertig abgelehnt und der Betrag massiv erhöht.

In Zukunft würden mit dem Gegenvorschlag jährlich 2.5 Millionen Franken aus dem kantonalen Staatshaushalt für die Energieförderung bereitgestellt. Das ist, wie auch der von den Initianten ursprünglich angestrebte Betrag von 3 Millionen Franken, völlig übertrieben. Genau in diesem Sinn hat auch der Regierungsrat in seiner Stellungnahme zur Kommissionsberatung festgestellt: «Die Höhe von 1 Mio. Franken kann das aktuelle Förderprogramm (das auf den vom Bund geforderten Ansätzen basiert) aufrechterhalten und sicherstellen. Die beantragten 3 Mio. Franken sind viel zu hoch bemessen und würden nie ausgeschöpft. Wie die Erfahrung zeigt, kann mit dem kantonalen Beitrag von 1 Mio. Franken und der doppelten Bundesbeteiligung das aktuelle Förderprogramm weitergeführt werden und muss nicht mehr unterbrochen werden.»

Die SVP-Fraktion im Kantonsrat hat das Geschäft bereits im Parlament abgelehnt. Aus diesem Grund kommt es zum obligatorischen Referendum und zur Volksabstimmung am 29. November 2020. Die SVP stellt sich weiterhin konsequent gegen dieses Geschäft. Zwar lehnt sie die Energieförderung nicht grundsätzlich ab. Die unvernünftige und unnötige Aufblähung des Geldtopfes auf Kosten der Steuerzahler kann die SVP aber nicht mittragen. Die SVP setzt sich ein für eine vernünftige Energiepolitik mit Augenmass.

Vor kurzem hat das Bundesparlament das neue CO2-Gesetz beschlossen. Verschiedene Komitees haben sich bereits formiert und ein Referendum angekündigt. Gleichzeitig steht nächstes Jahr die Teilrevision des kantonalen Energiegesetzes an. Mit Blick auf die Tatsache, dass die Revision des Energiegesetzes beispielsweise in den Kantonen Bern und Aargau bereits gescheitert ist, gilt es, besondere Vorsicht an den Tag zu legen. Die Begehrlichkeiten sind vielseitig und die Politik ist nun gefragt, im Energiebereich konkrete und gute Lösungen zu erarbeiten. Es ist der falsche Zeitpunkt, den Honigtopf über Mass zu füllen und über das Ziel hinausschiessende Begehrlichkeiten zu wecken. Es ist aus Sicht der SVP wichtig, diese Fragen nüchtern zu betrachten und realistisch zu beurteilen, um die besten Lösungen für den Kanton Schwyz zu entwickeln. Es darf in Energiefragen nicht rein ideologisch gehandelt werden. Aus diesen Gründen wäre es verfrüht und übertrieben, mit dem Gegenvorschlag den masslosen Forderungen der GLP zu folgen und ohne nachweislichen Bedarf jährlich mehr als 9 Millionen Franken (2.5 Mio. Kant. Förderprogramm + 5 Mio. Verdoppelungsbeitrag des Bundes + 2 Mio. Sockelbeitrag) an öffentlichen Geldern zu verteilen.

Dazu kommt, dass derzeit überhaupt nicht abzuschätzbar ist, welche Kosten die Corona-Krise zur Folge haben wird. Die staatlichen Einschränken haben die Wirtschaft massiv getroffen. Die Steuereinnahmen könnten in den nächsten Jahren massiv einbrechen. Es ist deshalb verfehlt, zum heutigen Zeitpunkt jährliche Fixausgaben in der Höhe von 2.5 Mio. Franken zu beschliessen.

Eine Ablehnung der Vorlage ermöglicht es, eine vernünftige und bedarfsgerechte Alternative auszuarbeiten. Der Kantonsrat hat es schlicht übertrieben mit der zur Abstimmung stehenden Vorlage. In diesen sehr unsicheren Zeiten ist es nicht angezeigt, den Steuerzahlern zusätzliche hohe Kosten aufzubürden.

Medienmitteilung vom 7. Oktober 2020 (PDF)

Kontakt:

Kantonsrat Samuel Lütolf
Kampagnenleiter, Mitglied der Geschäftsleitung

Kantonsrat Walter Duss
Parteipräsident

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