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Medienmitteilung

Medienmitteilung vom 28. März 2022 zur kommenden Session im Schwyzer Kantonsrat

Am nächsten Mittwoch wird der Schwyzer Kantonsrat zu einer Sitzung zusammengerufen.

Teilrevision Planungs- und Baugesetz 2. Etappe
Die Zielsetzung der Implementierung von vereinheitlichten Baubegriffen gemäss der Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) ins PBG und in die PBV wird von der SVP-Fraktion grossmehrheitlich unterstützt. Beim Grenzabstand soll jedoch weiterhin die aktuelle Definition gelten, da sonst mit einem erheblichen Zusatzaufwand gerechnet werden muss.

Auch die vom Volkswirtschaftsdepartement in Zusammenarbeit mit dem Umweltdepartement angestrebte Vereinfachung des Planungsverfahrens für die grundeigentümerverbindliche Festlegung der Materialabbau- und Deponiezonen, welche mit dieser Teilrevision des PBG erfolgen soll, wird von der SVP-Fraktion grossmehrheitlich befürwortet.

Die SVP-Fraktion unterstützt zudem mehrheitlich einen Minderheitsantrag der Kommission, welcher es den Gemeinden überlassen will, ob sie im Baureglement ein Nutzungsmass festlegen wollen oder nicht.

Insgesamt stimmt die SVP-Fraktion der Teilrevision des PBG 2. Etappe ohne Gegenstimme zu. 

Ausgabenbewilligung Sanierung und Ausbau Hauptstrasse Nr. 387 Muotathal / Weid bis Brücke Hinterthal
Die Sanierung und der Ausbau dieser Hauptstrasse werden einstimmig unterstützt. Damit können die bestehenden Defizite in der Langsamverkehrsführung, der Entwässerung, der Knotenausgestaltung, der Bushaltestellen und des gesamten Ober- und Unterbaus behoben, die Strasse den heutigen Normen angepasst und so die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer erhöht werden.

Motion M 7/21: Schlankes Bewilligungsverfahren für Unterhaltsarbeiten an Mobilfunkanlagen ohne Leistungserhöhung
Reine Wartungsarbeiten sind bereits heute nicht bewilligungspflichtig. Für die rechtliche Abklärungen bezüglich zukünftiger Anwendung des Bagatellverfahrens bei adaptiven Antennen wurde eine Arbeitsgruppe unter Teilnahme der BPUK, des Bundesamtes für Kommunikation und der Mobilfunkbetreiber eingesetzt. Eine Mehrheit der SVP-Fraktion ist der Meinung es sei nicht zielführend, dass der Kanton Schwyz vor dem Vorliegen der Ergebnisse der laufenden Abklärungen der BPUK bereits alternative Bewilligungsverfahren prüft und erklärt die Motion deshalb als nicht-erheblich.

Motion M 10/21: Nachtangebote und Ausflugsverkehr ins Grundangebot des öffentlichen Verkehrs 2024–2027 aufnehmen
Die Erarbeitung eines nachfrageorientierten Nachtangebots des öffentlichen Verkehrs scheint grundsätzlich sinnvoll. Zum nächsten Fahrplanwechsel hin ist die Motion aber nicht umsetzbar. Die Regierung will deshalb im öV-Grundangebot 2024–2027 das Entwicklungsfeld «Nachtangebot» einstellen, damit das Konzept für ein Nachtangebot früher als ursprünglich vorgesehen und somit nicht erst mit dem übernächsten Grundangebot (2028–2031) vorgelegt werden kann. Dieses ermöglicht es, die notwendigen Abklärungen und Erhebungen im laufenden Jahr zu starten und das Konzept bereits im Jahr 2023 und somit drei Jahre früher als bislang geplant vorzulegen. Eine Mehrheit der SVP-Fraktion unterstützt deshalb die Umwandlung der Motion und erheblich-Erklärung als Postulat.

Postulat P 10/21: Besteuerung von Solarstrom nach dem Nettoprinzip
Die geltenden Vorschriften verlangen die Besteuerung der Einspeisevergütung nach dem Bruttoprinzip.

Postulat P 12/21: Mangelhafte Seeregulierung optimieren
Die durch die Sanierung angestrebte deutliche Abflussverbesserung wurde erreicht und ausgereizt. Von einer Anpassung des Wehrreglements wird abgeraten.

Postulat P 14/21: Berufliche Orientierung auf der Sekundarstufe 1 wieder stärken
Im Rahmen der laufenden Teilrevision des Volksschulgesetzes gehen die von der Arbeitsgruppe vorgeschlagenen Massnahmen und Anpassungen demnächst in die Vernehmlassung, so dass die Forderung der Postulanten im Wesentlichen erfüllt sind.

Die SVP-Fraktion wird deshalb alle drei Postulate einstimmig als nicht-erheblich erklären.

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