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Medienmitteilung

Medienmitteilung vom 18. Oktober 2026 zur kommenden Session im Schwyzer Kantonsrat

Der Schwyzer Kantonsrat tritt am nächsten Mittwoch zu einer Sitzung zusammen.

Volksinitiative «Ja zu gesunden Seen (Zugersee-Initiative)»

Die SVP-Fraktion wird die Volksinitiative einstimmig für gültig erklären und ebenso einstimmig ablehnen. Der Zugersee befindet sich in allen für Lebewesen zugänglichen Bereichen in einem guten ökologischen Zustand. Der zu tiefe Sauerstoffgehalt betrifft Wasserschichten unterhalb von rund 110 Metern, in denen weder Fische leben noch laichen. Die Berufsfischer befürchten aus Sicht der SVP-Fraktion zu Recht, dass die Belüftung das Wasser aufwirbelt und den Fischen schadet. Das aktuelle Verkaufsverbot für Zugersee-Fische wegen der PFAS-Belastung hat mit Phosphor und Belüftung nichts zu tun und darf nicht mit der Initiative vermischt werden.

Die SVP-Fraktion sieht deshalb keinen akuten Handlungsbedarf. Der Zugersee gehört zu den ertragreichsten Fischereigewässern der Schweiz und ist, abgesehen vom erhöhten Phosphorgehalt im Tiefenwasser, in einem guten ökologischen Zustand. Angesichts des Stromverbrauchs von mehreren hundert Haushalten und der hohen Unterhaltskosten ist die Belüftungsanlage zudem ein ökologisches Desaster.

Hinzu kommt ein grundsätzliches Problem der Initiative: Sie spricht von Massnahmen «in den öffentlichen Seen» – nicht nur im Zugersee. Die Initianten betonen mündlich, es gehe nur um den Zugersee, doch der Initiativtext sagt etwas anderes. Wörtlich genommen müsste der Kanton die Anforderungen künftig in sämtlichen öffentlichen Seen durchsetzen, mit unabsehbaren Folgen und Kosten. Kommissionspräsident und Kantonsrat Samuel Lütolf macht deutlich, dass davor grosser Respekt angebracht ist. Zudem werden die Vorschriften im Rahmen des Gewässerschutzgesetzes immer noch strenger. Die Leidtragenden dieser Entwicklung werden vor allem die Bauern sein, die für alle Seen im Kanton Schwyz mit zusätzlichen Auflagen rechnen müssen.

Ausgabenbewilligung: Projektierung und Realisierung der Langsamverkehrsführung Biberbrugg Chaltenboden, Feusisberg

Eine Mehrheit der SVP-Fraktion wird die Ausgabenbewilligung ablehnen. Für einen rund 1,3 km langen Velo- und Gehweg sollen CHF 36 Mio. bewilligt werden. Aus Sicht der Mehrheit hat die Kommission die Vorlage zu Recht abgelehnt: Die Kosten stehen in keinem Verhältnis zur geringen Zahl an Velofahrinnen und Velofahrer, zudem fehlen Vergleichspreise zu anderen Varianten. Die im Bericht genannten rund 330 Velos pro Tag stammen aus einer Kurzzeitmessung und dürften im Jahresmittel deutlich tiefer liegen. Der Fraktion bereitet es Sorge, dass wesentlich wichtigere, geplante Strassengrossprojekte wie der Autobahnzubringer in Siebnen möglicherweise im nächsten Jahrzehnt wegen fehlender Mittel in der Strassenkasse nicht umgesetzt werden können. Eine Minderheit unterstützt das Projekt trotzdem mit Blick auf die Verkehrssicherheit, den Mehrwert für den motorisierten Verkehr dank verbreiterter Fahrspuren sowie die mangelnden Alternativen.

Ausgabenbewilligung: Projektierung des Zubringers Siebnen

Die SVP-Fraktion wird der Ausgabenbewilligung einstimmig zustimmen. Der Zubringer ist für die March, insbesondere die Obermarch, von grosser Bedeutung: Der Autobahnanschluss Lachen stösst langfristig an seine Grenzen, und mit dem neuen Anschluss Wangen-Ost können die Ortszentren von Galgenen, Siebnen, Wangen, Schübelbach und Tuggen vom Durchgangsverkehr entlastet werden. Die Fraktion trägt die Variante «tief» mit: Eine oberirdische Variante ist insbesondere in Wangen, das ein weiteres Mal durchschnitten würde, unfair und kaum durchsetzbar, und das beste Kulturland soll nicht mit Strassen verbaut werden.

Motion M 4/26: Verzicht auf die Pflicht zur kontrollierten Wohnraumlüftung (KWL) bei Gestaltungsplänen

Die SVP-Fraktion wird die Motion grossmehrheitlich erheblich erklären. Sie will die Baukosten und damit das Wohnen verbilligen: Wo eine natürliche Lüftung genügt, soll bei Gestaltungsplänen auf die KWL verzichtet werden können, ohne dass die übrigen Anforderungen verschärft werden. Der heute mögliche Weg über eine «energetisch gleichwertige Lösung» ist kein echter Ausweg: Er verlangt einen um mindestens 10 Prozent tieferen Energiebedarf und eine doppelt so hohe Eigenstromerzeugung. Wer auf die KWL verzichten will, muss also zusätzliche Auflagen und Kosten in Kauf nehmen.

Motion M 2/26: Modernisierung der Grundstückgewinnbesteuerung: Umstellung auf das dualistische System

Die SVP-Fraktion wird die Motion nahezu einstimmig nicht erheblich erklären. Wie der Regierungsrat zu Recht festhält, würde der Systemwechsel beim Kanton zu Mindereinnahmen von über CHF 32 Mio. führen. Diese müssten die übrigen Steuerpflichtigen tragen, in erster Linie die natürlichen Personen, während nur ein kleiner Kreis Unternehmen profitieren würde. Die heutige Regelung ist aus Sicht der SVP-Fraktion fairer, weil Private und Unternehmen gleich behandelt werden. Vom Wechsel profitieren würde der gewandte Immobilienhändler, nicht der einfache Wohnungsbesitzer. Rund die Hälfte der Grundstückgewinnsteuererträge 2025 stammt aus Verkäufen juristischer Personen innerhalb von fünf Jahren Haltedauer; mit dem Wegfall des Besitzesdauerzuschlags würde der Spekulation Vorschub geleistet. Dass der Wechsel die Preise dämpft, ist nicht belegt: Im dualistischen Kanton Zug sind die Immobilienpreise in den letzten zehn Jahren schweizweit am stärksten gestiegen. Auch Bürokratie würde nicht abgebaut, wenn Privatpersonen zum Steuersparen eine Firma gründen. Hinzu kommt der politische Opportunismus dieses Vorstosses, der vor zehn Jahren noch keine Chance gehabt hätte: Die Kantonskasse ist im Moment voll, und die Gemeinden profitieren nicht mehr von der Grundstückgewinnsteuer.

Motion M 1/26: Übernahme der Kosten für die medizinische Notfallhilfe durch den Kanton

Die SVP-Fraktion wird der Umwandlung der Motion in ein Postulat einstimmig zustimmen und das Postulat einstimmig erheblich erklären. Heute tragen die Gemeinden die ungedeckten Kosten für unaufschiebbare Notfallhilfe bei Personen ohne Kostensicherung allein, wenn sich der Notfall auf ihrem Gebiet ereignet – oft bei Touristen oder Durchreisenden. Für kleine und finanzschwache Gemeinden können einzelne Fälle zum Klumpenrisiko werden, zumal sich diese Notfälle vor allem in Berggemeinden ereignen. Wenn ein einziger Fall, für den eine Gemeinde nichts kann, bis zu einem Viertel der Steuereinnahmen verschlingt, stimmt am System etwas nicht – und der soziale Zusammenhalt zwischen den Gemeinden des Kantons leidet.

Mit der Umwandlung überlassen die Motionäre, Kantonsrätin Sabrina Kessler-Schnyder und Fraktionspräsident Manuel Mächler, es dem Regierungsrat, Umsetzungsmöglichkeiten aufzuzeigen, etwa eine Kostenteilung ab einer gewissen Grenze, um den Verwaltungsaufwand gering zu halten.

Postulat P 6/26: Förderung der Digitalisierung in der Steuerverwaltung

Die SVP-Fraktion wird das Postulat grossmehrheitlich nicht erheblich erklären. Sie unterstützt eine schlanke, effiziente Verwaltung, doch der Regierungsrat unternimmt die im Postulat geforderten Schritte bereits. Das Postulat verlangt formell nur einen weiteren Bericht über Laufendes von denselben Personen, die diese Bestrebungen vorantreiben. Auch der SVPFraktion geht die Einführung von KI, insbesondere in der Steuerverwaltung, zu langsam; den Vorstoss betrachtet sie dennoch als Galerievorstoss. Sinnvoller wäre es, eine externe Sicht einzubringen, um echte Automatisierungen voranzutreiben, ohne erneut jene Leute zu befragen, die sich bereits mit den Prozessen beschäftigen.

Weiter wird die SVP-Fraktion:

  • Postulat P 7/26: Ergänzung des Moduls «Schulergänzende Betreuung – Tagesstrukturen» in Pupil einstimmig erheblich erklären, denn kleine Gemeinden sollen administrativ entlastet werden.
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