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Medienmitteilung

Medienmitteilung vom 12. April 2026 zur kommenden Session im Schwyzer Kantonsrat

Am nächsten Mittwoch wird der Schwyzer Kantonsrat zu einer Sitzung zusammengerufen.

Schwyzer Kantonalbank (Bericht und Antrag der Aufsichtskommission)

Die SVP-Fraktion Kanton Schwyz folgt den Anträgen der kantonsrätlichen Aufsichtskommission über die Schwyzer Kantonalbank einstimmig. Die Fraktion wird die Jahresrechnung und den Antrag auf die Gewinnverwendung der SZKB genehmigen und die Bankorgane entlasten. Die SVP-Fraktion ist grundsätzlich erfreut über die nach wie vor positive Entwicklung unserer Volksbank und spricht in diesem Zusammenhang ein grosses Dankeschön allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus. Die SVP-Fraktion weist darauf hin, dass im Jahr 2025 die Staatsgarantie gewährte Stabilität massgeblich zum Geschäftserfolg beigetragen haben. Die sinkenden Margen in Kombination mit der Erhöhung der Aufwände der letzten Jahre, unter anderem durch den Personalausbau, verfolgt die SVP-Fraktion kritisch angesichts der erneut signifikant gestiegenen Cost-to-Income-Ratio.

Bürgschaftsfonds des Kantons Schwyz (Bericht und Antrag der Aufsichtskommission) Genehmigung Jahresbericht und Jahresrechnung 2025

Die SVP-Fraktion Kanton Schwyz folgt den Anträgen der kantonsrätlichen Aufsichtskommission über die Schwyzer Kantonalbank einstimmig.

Teilrevision des kantonalen Gesetzes zum Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und zum Asylgesetz vom 21. Mai 2008 (Migrationsgesetz, MigG)

Die Teilrevision wurde von der SVP-Fraktion gefordert und wird in ihrer Form ausdrücklich begrüsst, da sie auf zwei erheblich erklärte Vorstösse von SVP-Fraktionsmitgliedern zurückgeht. Im Rahmen der Gesetzesrevision verfolgte die Fraktion das klare Ziel, maximale Transparenz im Asylverteilprozess zu schaffen und ein griffiges Gesetz zu erarbeiten, das sicherstellt, dass an Asylsuchende ausgerichtete Gelder nicht zweckfremd verwendet werden können. Die vorgesehenen Massnahmen leisten einen entscheidenden Beitrag zur Bekämpfung von Missbrauch im Asylwesen. Durch die Einschränkung der finanziellen Mittel auf lokale Einkäufe wird verhindert, dass Gelder ins Ausland abfliessen oder illegale Netzwerke unterstützt werden. Zudem wird die Attraktivität der Schweiz für rein wirtschaftlich motivierte Migration reduziert und die Sozialsysteme werden vor unnötiger Belastung geschützt.

§ 12 Verteilung zugewiesener Personen: Der neu geschaffene Paragraph, der eine gesetzliche Grundlage für die Veröffentlichung der monatlichen Asylverteilstatistik schafft, wird von der SVPFraktion ausdrücklich begrüsst. Die ergänzenden Angaben zu den Gemeinden zugewiesenen Personen, insbesondere Aufenthaltsstatus, Nationalität, Geschlecht und Alterskategorie, sind äusserst hilfreich und tragen wesentlich zu mehr Transparenz und Fairness zwischen den Gemeinden bei. Für die SVP-Fraktion ist es nicht nachvollziehbar, dass linke Parteien zwar in vielen Bereichen Transparenz fordern, diese jedoch ausgerechnet im Asyl- und Kriminalitätsbereich ablehnen. Gerade dort ist das Informationsbedürfnis der Bevölkerung am grössten.

Kommissionsminderheit mit allen Mitteln versucht, die mögliche Einführung der Bezahlkarte zu torpedieren. Anstatt eine sachliche Lösung zu unterstützen, werden technische Einwände und andere Scheinargumente vorgebracht, die wenig überzeugen. Sozialhilfe und Nothilfe müssen über die Bezahlkarte ausgerichtet werden. Damit wird sichergestellt, dass staatliche Leistungen zielgerichtet eingesetzt werden und die Verwendung der Mittel nachvollziehbar bleibt. Die Einschränkung der finanziellen Mittel auf lokale Einkäufe verhindert, dass Gelder ins Ausland abfliessen oder illegale Netzwerke unterstützt werden. Wer sich dieser Lösung widersetzt, nimmt in Kauf, dass Missbrauch im Asylwesen weiterhin möglich bleibt.

Auslegeordnung zur Verbesserung der Prozesse im Bildungsbereich – wie weiter mit dem Erziehungsrat? (Bericht zu Postulat P 8/23 und Postulat M 9/24)

Erziehungsrat? (Bericht zu Postulat P 8/23 und Postulat M 9/24) Die SVP-Fraktion hält mit Mehrheit weiterhin am Erziehungsrat fest. Die Gefahr einer Machtkonzentration beim Bildungsdepartement sowie einer ungenügenden Berücksichtigung der Bedürfnisse der Basis überwiegt die möglichen Vorteile, die eine Kompetenzverlagerung zweifellos mit sich bringen könnte.

Zur Ausarbeitung einer entsprechenden Teilrevision des Volksschulgesetzes äussert sich die SVPFraktion gegenüber dem Bildungsdepartement mit qualifizierter Zustimmung beziehungsweise Ablehnung. Der Kantonsrat hat eine Abschaffung in der laufenden Legislatur im Herbst 2024 bereits ausdrücklich und mit grosser Mehrheit abgelehnt. Sollten sich die Mehrheitsverhältnisse seither nicht verändert haben, ist die Ausarbeitung einer Teilrevision nicht nur fraglich, sondern auch hinsichtlich des Einsatzes personeller Ressourcen im zuständigen Departement kritisch zu beurteilen.

Unbefriedigend ist die Rolle der Bildungskommission, der nur sehr geringe Kompetenzen zukommen. Die SVP-Fraktion wird deshalb prüfen, diese Kommission als ständige Kommission im Kanton Schwyz abzuschaffen, um die Strukturen zu verschlanken und die Zuständigkeiten nach aussen transparenter darzustellen. Zudem könnte dadurch die zeitliche Abfolge von Geschäften verkürzt und die Koordination der Entscheidungsprozesse verbessert werden.

Postulat P 20/25: Einführung eines Früherkennungsprogramms für Brustkrebs

Die SVP-Fraktion steht der Stossrichtung des Postulats grundsätzlich positiv gegenüber. Wie der Regierungsrat anerkennt auch sie die grosse Bedeutung der Früherkennung von Brustkrebs. Innerhalb der Fraktion besteht jedoch keine einheitliche Haltung: Eine Hälfte spricht sich gegen ein staatlich finanziertes Vorsorgeprogramm aus. Aus ihrer Sicht haben Frauen im Kanton Schwyz bereits heute im Rahmen der regulären medizinischen Versorgung Zugang zu Mammographien. Bei entsprechender medizinischer Indikation werden die Kosten von den Krankenkassen übernommen. Ein Versorgungsdefizit, das ein kantonales Vorsorgeprogramm erforderlich machen würde, ist daher nicht ersichtlich. Entsprechend werden die Kosten eines solchen Programms von dieser Hälfte der Fraktion als unverhältnismässig im Vergleich zum zusätzlichen Nutzen beurteilt.

Demgegenüber ist unbestritten und mehrfach belegt, dass die Qualität von eigenverantwortlich gewählten und durchgeführten Mammographien unter jener eines organisierten Screening- Programms liegt. Dieses Argument spricht für die Einführung eines solchen Programms. Gleichzeitig würde dies jedoch zu zusätzlichen Kosten für den Kanton führen. Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass jeder Krebsfall, der in einem frühen Stadium diagnostiziert wird, deutlich weniger Leid verursacht und in der Regel mit geringeren Behandlungskosten verbunden ist als eine Erkrankung im fortgeschrittenen Stadium.

Weiter wird die SVP-Fraktion

  • der Ausgabenbewilligung für den Neubau der Busdrehscheibe Schwyz, Zentrum einstimmig zustimmen;
  • der Ausgabenbewilligung zur Gesamtsanierung der Turnhalle der Kantonsschule Kollegium Schwyz, einstimmig zustimmen;
  • das Postulat P 17/25, Ausbau der Unterstützungs- und Beratungsangebote im Bereich psychische Gesundheit (z.B. Schulsozialarbeit) an den Berufsschulen im Kanton Schwyz, einstimmig nicht erheblich erklären.
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