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Medienmitteilung

Gegenvorschlag zur SVP-Mittelstandsinitiative vom Kantonsrat einstimmig angenommen!

Der Mittelstand ist das Rückgrat unserer Gesellschaft. In den letzten Jahren sind insbesondere Mittelstandsfamilien stark unter Druck geraten. Während die Kosten für Wohnungsmieten oder Krankenkassenprämien ständig gestiegen sind, stagnieren die Nominallöhne.

Mittelstand als Rückgrat unserer Gesellschaft

Ende Monat bleibt dem arbeitenden Mittelstand immer weniger im Portemonnaie. Um diese Entwicklung zu bekämpfen hat die SVP Kanton Schwyz die sog. «Mittelstandsinitiative» eingereicht. Damit sollen Familien und Rentner steuerlich entlastet werden. Die Situation wird sich mit der Corona-Pandemie noch verschlimmern, weshalb die Initiative exakt zum richtigen Zeitpunkt kommt.

 

SVP setzt sich für den Mittelstand ein

Der Gegenvorschlag der Regierung zur «Mittelstandsinitiative» nimmt dieses Anliegen auf. Mit dem degressiven Entlastungsabzug und dem zusätzlichen degressiven Rentnerabzug werden untere und mittlere Einkommen wesentlich entlastet. Der SVP war es in der Kommissionsberatung ein grosses Anliegen, dass nicht nur die unteren Einkommen, sondern auch Mittelstandsfamilien bis in den oberen Mittelstand hinauf entlastet werden. Dieses Anliegen fand in der Staatswirtschaftskommission eine Mehrheit, indem der Gegenvorschlag nun eine Erhöhung des Einkommen-Schwellenwertes pro Kind von CHF 25’000 beinhaltet. Eine Familie mit zwei Kindern profitiert somit grundsätzlich bis zu einem Reineinkommen von CHF 120’000 vom neuen Entlastungsabzug.

 

Anliegen aufgenommen – Rückzug der Initiative

Gerade in der gegenwärtigen Situation ist es wichtig, dass die steuerliche Entlastung rasch umgesetzt wird. Der Gegenvorschlag, welcher nun vom Kantonsrat angenommen wurde, erfüllt die wesentlichen Anliegen der «Mittelstandsinitiative» und bringt eine steuerliche Entlastung für untere und mittlere Einkommen und insbesondere für Familien im Kanton Schwyz. Somit können wir den Mittelstand im Kanton Schwyz dank der SVP gezielt und effektiv entlasten. Die neuen Bestimmungen können bereits auf die Steuerperiode 2022 Anwendung finden. Aus diesem Grund zieht das Initiativ-Komitee die «Mittelstandsinitiative» zurück.

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