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Vernehmlassung

Vernehmlassung Teilrevision des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung – Umsetzung der einheitlichen Finanzierung der Leistungen (EFAS), 1. Etappe

Die SVP Kanton Schwyz anerkennt, dass die auf Bundesebene beschlossene Einführung von EFAS Anpassungen des kantonalen Rechts notwendig macht. Die bisher unterschiedliche Finanzierung ambulanter und stationärer Leistungen setzt Fehlanreize bei der Wahl der Behandlungsform. Der Grundsatz einer einheitlichen Finanzierung ist deshalb sinnvoll. Ab 1. Januar 2028 werden ambulante und stationäre Leistungen nach dem neuen System finanziert. Die Integration der Pflegeleistungen ab 2032 ist nicht Gegenstand dieser Vorlage.

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