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Transparenz und Konsequenz bei der Arbeitsintegration von Personen mit Schutzstatus S

Die Handhabung des Schutzstatus S gibt im Kanton Schwyz zu reden. Kantonsrat Roland Lutz und Kantonsrat Lukas Kauflin (beide SVP, Einsiedeln) verlangen in einer eingereichten Interpellation mehr Transparenz und eine konsequentere Haltung bei der Arbeitsintegration von Personen aus der Ukraine.

Seit Anfang Dezember 2025 verfügen die Kantone über erweiterte Kompetenzen. Wer Sozialhilfe bezieht, kann seither verbindlich zu beruflichen Integrationsmassnahmen verpflichtet werden. Bei einer unbegründeten Verweigerung sehen die rechtlichen Bestimmungen Leistungskürzungen vor. Aus Sicht der Initianten entfalten diese neuen Möglichkeiten ihre Wirkung jedoch nur dann, wenn sie konsequent angewendet werden. Aktuell fehlten jedoch belastbare Daten, um die tatsächliche Belastung der Sozialsysteme sowie die Arbeitswilligkeit der Betroffenen realistisch einzuschätzen.

Die Volksvertreter fordern deshalb von der Regierung ein detailliertes und regelmässiges Reporting. Dieses soll Aufschluss über Kosten, erzielte Wirkungen sowie die konkrete Praxis in den Schwyzer Gemeinden und Bezirken geben. Konkret wird gefragt, ob der Regierungsrat bereit ist, rückwirkend für das Jahr 2026 sowie künftig quartalsweise Kennzahlen wie Erwerbs- und Sozialhilfequoten, Integrationskosten sowie sprachliche und arbeitsbezogene Parameter auszuweisen.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Vollzug. Die Interpellation will wissen, ob die seit Dezember 2025 bestehenden Sanktionsmöglichkeiten bei Nichtteilnahme an Integrationsmassnahmen heute bereits flächendeckend und konsequent genutzt werden. Zudem soll geprüft werden, ob arbeitsfähige Personen nach einer definierten Frist zwingend beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) angemeldet und mit verbindlichen Integrationsplänen ausgestattet werden müssen.

Nicht zuletzt nehmen die beiden Einsiedler Kantonsräte auch den Bund in die Pflicht. Sie erwarten vom Regierungsrat aktiven Nachdruck auf nationaler Ebene, damit der Status S grundlegend überarbeitet wird und ein dauerhaftes Verbleiben der Betroffenen in den Sozialwerken verhindert werden kann.

Zum Vorstoss

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