Gleichbehandlung UA – CH
Seit dem Entzug der Sonderzollbewilligungen per Juli 2024 müssen Fahrzeuge von Personen mit Schutzstatus S wie Schweizer Autos behandelt werden. Dass im Kanton Schwyz dennoch zahlreiche Autos mit ukrainischen Kontrollschildern zirkulieren, erachte ich als stossende Ungleichbehandlung.

Wer hier lebt, hat sich an die hiesigen Regeln zu halten – das schliesst Immatrikulation, Motorfahrzeugsteuer, technische Prüfungen und eine gültige Haftpflichtversicherung ein. Wenn diese Pflichten umgangen werden, gerät der Vollzug ins Stocken, was sich besonders bei Verkehrsregelverletzungen und unbezahlten Bussen zeigt.
Von der Regierung erwarte ich deshalb konkrete Antworten und schärfere Kontrollen durch Polizei und Strassenverkehrsamt, um diese Schleifung der Rechtsgleichheit zu unterbinden.
