Farbenblindes Ripol – was sagt die Regierung?
Der Presse durfte man dieser Tage verwundert entnehmen, dass das FedPol den Kantonspolizeikorps verbieten will, dass bei Fahndungen das – nicht unerhebliche – Signalement der Hautfarbe nicht mehr im nationalen Fahndungssystem verwendet werden dürfe.

Das riecht nach einem woken wieherndem Amtsschimmel aus dem Departement von BR Jans. Es ist allgemein bekannt, dass die Kriminalität seit Jahren zunimmt und die Hauptverursacher sind auch hinlänglich bekannt (siehe Kriminalitätsstatistik). Die ungebremste Einwanderung bringt bekanntlich nicht nur Facharbeiter und Ingenieure in unsere Breitengrade.
Die Polizei ist darob stetig bemüht die Sicherheit der Bevölkerung sicherzustellen. Jetzt soll die Polizeiarbeit nebst Gesetzen und Gesetzesauslegungen, die zunehmend mehr den Tätern als den Opfern zugute kommen, noch zusätzlich durch das Verbot beim Signalement die Hautfarbe erwähnen zu dürfen, erschwert werden.
Was folgt als Nächstes? Das Unterdrücken des Geschlechts? Man kolportiert, dass man sich heutzutage ja nicht mehr sicher sein könne, ob es Mann, Frau oder etwas anderes sei.
Offensichtlich wurde das Fahndungssystem bereits dergestalt angepasst, dass die Hautfarbe nicht mehr erfasst werden kann.
Aus diesen Gründen gelangt die SVP Kanton Schwyz mit einem Vorstoss von KR Roland Lutz an den Regierungsrat und fragt:
Wie beurteilt die Regierung die Sinnhaftigkeit dieser Anordnung?
Erwägt der Regierungsrat Schritte zu unternehmen in dieser Sache?
Die SVP harrt einer ungeschminkten Antwort.
Kleine Abfrage: Farbenblindes Ripol – was sagt die Regierung? (PDF)