Vernehmlassung: Teilrevision des Justizgesetzes (Gerichtskostenvorschuss)
Die SVP begrüsst, dass Parlament und Regierungsrat das Ansinnen der Justizkommission (Motion M 16/22) aufnehmen, und eine Teilrevision anregen, damit dem Zivilverfahrenstourismus Schranken gesetzt werden. Dass dies mit der Streichung der Gebührendeckelung für sehr hohe Streitwerte einhergeht erachten wir als zielführend, zumal Streitwerte im Normalbereich gebührenseitig unangetastet bleiben.

Die Angleichung der Gerichtsgebühren an diejenigen des Kantons Zürich – bei ausserordentlich hohen Streitwerten von über 10 Mio. Franken – packen, in unserer Beurteilung der Sachlage, das Übel an der Wurzel und atmet einen pragmatischen Geist.
Damit wird verhindert, dass Parteien allein aus Kostengründen als Gerichtsstand in einer Zivilstreitigkeit den Kanton Schwyz vereinbaren und damit die Gerichte in diesen oft sehr komplexen und anspruchsvollen Fällen zusätzlich belasten.
Die SVP erwartet infolgedessen mittelfristig eine spürbare Entlastung der Gerichte der ersten und zweiten Instanz.