Mitmachen
Vorstoss

Kleine Anfrage | Zweifelhafte Datenlage bei Ausgleichskasse?

Ausgangslage

Die individuelle Prämienverbilligung (IPV) in der Schweiz basiert massgeblich auf den wirtschaftlichen Verhältnissen der Antragsteller. Das massgebende Einkommen und Vermögen werden in der Regel anhand der definitiven Steuerdaten der Vorjahre (oft des Vorvorjahres) berechnet. Ohne gesicherte Steuerdaten ist es sehr schwierig, eine verlässliche und gerechte Anspruchsberechtigung festzustellen.

  • Fehlende Berechnungsgrundlage: Die Kantone benötigen die Steuerdaten, um das massgebende Einkommen und Vermögen zu ermitteln. Wenn diese fehlen, kann der Anspruch nicht korrekt berechnet werden.
  • Risiko von Missbrauch/Fehlzuteilungen: Ohne offizielle Daten besteht das Risiko, dass Personen Prämienverbilligungen erhalten, die sie wirtschaftlich nicht benötigen, oder dass Personen mit tatsächlichem Bedarf keine erhalten, weil ihre Situation nicht transparent ist.
  • Administrative Hürden: Die nachträgliche Beschaffung und Überprüfung von Steuerdaten kann für die zuständigen Ämter sehr aufwendig sein und den Prozess verzögern.

Aus dem Bekanntenkreis und von einem Treuhänder wurde mir zur Kenntnis gebracht, dass die Ausgleichskasse Schwyz Schreiben an Personenkreise versendet mit vermeintlichem Anspruch auf Prämienverbilligung für 2026.

Die Adressaten werden – gemäss vorliegendem Schreiben (Auszug) – wie folgt definiert:

In diversen Fällen scheinen aber auch Personen angeschrieben worden zu sein, welche einerseits aufgrund der Einkommens- und Vermögensverhältnisse seit Jahren offensichtlich nicht berechtigt sind; gar Personen, die seit Jahren im Kanton Schwyz Steuern zahlen und auch definitive aktuelle Steuerdaten vorweisen können.

Im letzten Jahr gab es zudem gemäss dem Treuhänder Fälle, wo Prämienverbilligungen auf Antrag erst ausbezahlt, dann später aber wieder widerrufen worden sind. Es dürften dabei mutmasslich nicht alle Angaben der Beantragenden korrekt gewesen sein. Es ist zudem davon auszugehen, dass dieses Vorgehen (die erwähnten Schreiben) schon länger etabliert ist.

Dieses nicht sehr gezielte Vorgehen begünstigt Fälle, wo substantielle Beträge – auch über Jahre – rückerstattet werden müssen, was sicher nicht im Sinne des Erfinders ist. Unnötige Bürokratie und Problemfälle beim Rückzahlen sind so vorprogrammiert.

Es stellt sich die Frage, warum das überhaupt passiert.

Fragen an den Regierungsrat

  1. Ist der Regierungsrat auch der Meinung, dass hier der Amtsschimmel wiehert?
  2. Ist die Datenbasis der Ausgleichskasse lückenhaft oder ungenau?
  3. Kann der Regierungsrat dahingehend auf die Ausgleichskasse einwirken, dass die Praxis adjustiert wird, damit Solches nur noch in absoluten Ausnahmefällen passieren kann?
Artikel teilen
über den Autor
SVP Kantonsrat, Erziehungsrat (SZ)
weiterlesen
Kontakt
SVP des Kantons Schwyz
Rosalia-Allee 3
6440 Brunnen
Telefon
+41 41 838 19 10
E-Mail
Social Media
Besuchen Sie uns bei:
Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten und Zugriffe auf unsere Webseite analysieren zu können. Ausserdem geben wir Informationen zur Nutzung unserer Webseite an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter. Details ansehen
Ich bin einverstanden