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Interpellation | Vereinfachung Baubewilligungsverfahren

Eine letzte Studie von Raiffeisen, mit der Analyse von Baugesuchen, zeigt, dass sich immer mehr Private Bauherren aus dem Wohnungsbau verabschieden. Für diesen Trend sind mehrere Faktoren verantwortlich. Neben dem Grundsatz zum verdichteten Bauen, welcher die ohnehin schon steigende Komplexität von Bauprojekten zusätzlich erhöht, können dafür vor allem die Regulierungsflut angeführt werden. Weitere Faktoren wie der Trend zu grösseren Wohngebäuden, der Trend zur Professionalisierung und sogar gewisse Wohlstandsphänomene sind ordnungshalber ebenfalls ergänzend zu erwähnen.

Der Anteil der von privaten Haushalten gebauten Wohnungen nimmt seit Jahren immer mehr ab. Im Jahr 2001 entfielen noch fast 40% der Baugesuche für Wohnungen auf Privatpersonen als Bauherren. Bis 2023 hat sich dieser Anteil auf gerade mal 18% mehr als halbiert. Private sind nach wie vor die mit Abstand wichtigsten Eigentümer von Wohnungen. Neben ihrem selbstgenutzten Wohneigentum besitzen sie auch 45% aller Mietwohnungen.

Die Schweiz leidet unter einer wachsenden Wohnungsknappheit. Rapide sinkende Angebotsquoten und steil ansteigende Mietpreise sprechen eine überdeutliche Sprache. Der Wohnungsbau, vor allem die Bewilligungsverfahren, sind zu kompliziert geworden. Jeder, der selbst einmal als Privatperson gebaut hat, weiss, wie viele finanzielle, zeitliche und mentale Ressourcen bereits ein kleines Bauprojekt verschlingt. Offenbar hat man den Bogen überspannt und die Privaten wollen sich das Bauen nicht mehr antun. Überfordert von der Komplexität und dem enormen bürokratischen Baubewilligungsverfahren überlassen die Privaten bereits seit einiger Zeit das Feld vermehrt anderen Marktteilnehmern, wie z.Bsp. Versicherungen und Pensionskassen.

Allein die Dauer zwischen Baugesuch und Baubewilligung macht die steigende Komplexität ersichtlich. Je nach Grösse des Bauvorhabens hat sich diese Zeitdauer seit dem Jahr 2001 um 30 bis 74% erhöht. Die Komplexität wird in erster Linie durch die Flut von Regulierungen vorangetrieben.

Um private Bauherren wieder mehr zu motivieren, müssen die Baugesetze vereinfacht, die Regulierung zurückgefahren und die Einspracheflut eingedämmt werden. Neben nachbarschaftlichen Einsprachen müssen vermehrt Differenzen zum Denkmalschutz, Heimatschutz, Lärmschutz, Ortsbildschutz usw. vor Gericht geklärt werden und nicht erstaunlich, dass die Gerichte meist nicht zugunsten des Bauherren entscheiden. Um den Bauherren zu mehr Recht zu verhelfen, wäre eine rechtliche Verankerung des „Anrechtes der Bevölkerung auf eine ausreichende Versorgung mit Wohnraum“ oder „Gleichstellung vom Wohnungsbau zu Ortsbild- und Denkmalschutz“ mögliche Lösungsansätze.

Daraus ergeben sich folgende Fragen an die Regierung:

  1. Wie beurteilt die Regierung eine rechtliche Gleichstellung vom Wohnungsbau mit dem Ortsbild- und Denkmalschutz und deren Auswirkung auf das Baubewilligungsverfahren?
  2. Besteht die Möglichkeit, Einsprachen nur von Personen zu zulassen, die sie persönlich betreffen?
  3. Wenn ja, wo und in welchem Gesetz würde das umgesetzt?
  4. Wo und wie sieht die Regierung konkrete Möglichkeiten zu Erleichterungen/Vereinfachungen in Baubewilligungsverfahren?
  5. Kann sich die Regierung ein zweistufiges Baubewilligungsverfahren vorstellen?
  6. Stufe; Nutzung und Architektur
  7. Stufe; Technische Aspekte und Normen
  8. Es bestehen grosse Differenzen unter den Gemeinden in der Behandlung und Beurteilung vor allem der kleineren Bauvorhaben in Bezug auf die Ausschreibungsart. Beispiel; Bis zu welcher „Grösse“ ein Bauvorhaben im Meldeverfahren oder im ordentlichen Verfahren behandelt werden soll.
  9. Besteht für diese und ähnliche solche kommunale Unterschiede die Möglichkeit diese Praxis über alle Gemeinden zu vereinheitlichen?
  10. Es sind diverse Unterlagen, Nachweise etc. mit der Baueingabe zu liefern. Auch hier werden häufig viele Unterlagen gefordert, die für das betreffende Bauvorhaben keine Relevanz darstellen. Dies verursacht unnötigen Aufwand und Verunsicherung bei der Bauherrschaft.
  11. Können diesbezüglich die kommunalen Bauverwaltungen in die Pflicht genommen werden, um nur die relevanten, projektbezogenen Unterlagen einzufordern?
  12. Wenn ja, wie kann dies umgesetzt werden?
  13. Die Wohnungsnot ist ein grosses aktuelles Thema. Bei bestehenden, vor allem älteren, Gebäuden besteht die Möglichkeit und das Bedürfnis, ungenutzte Räumlichkeiten auszubauen und somit mehr Wohnraum kurzfristig und mit geringem Aufwand bereitzustellen und dies ohne Veränderung der Gebäudeaussenmasse. Vielfach werden solche Vorhaben von unseren Baureglementen (z.Bsp. betreffs Ausnützungsziffern) verunmöglicht.

Sieht die Regierung konkret die Möglichkeit für solche Fälle, unter Erfüllung von bestimmten Voraussetzungen, die Ausnützungsziffern zu überschreiten?

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